Kreditnehmereinheit
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Kreditnehmereinheit (KN-Einheit) ist im Kreditwesen die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung von eigentlich rechtlich und/oder wirtschaftlich voneinander unabhängigen Kreditnehmern bei einem Kreditinstitut zu einem einzigen, hypothetischen Kreditnehmer für Zwecke des Millionenkreditwesens nach § 14 KWG.