Konservierung von Pfarrwitwen
Rechtsgewohnheit in protestantischen Ländern zur Versorgung von Pfarrwitwen und -töchtern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Konservierung von Pfarrwitwen und -töchtern bei der Pfarrstelle, auch als Konservierung bei der Pfarre[1] oder Pfarrkonservation[2] bezeichnet, war eine nach Einführung der Reformation in Norddeutschland, vor allem in Mecklenburg und Pommern, aber auch in anderen protestantischen Ländern Mittel- und Nordeuropas übliche Rechtsgewohnheit, wonach der Amtsnachfolger die Witwe oder eine Tochter seines Vorgängers zu heiraten hatte, um an eine Pfarrstelle zu gelangen. Die Konservierung, also Erhaltung der Witwe oder der Tochter an der Pfarrstelle, blieb bis ins 19. Jahrhundert ein verlässliches Mittel der Witwenversorgung.
Diese Verfahrensweise war eine in der Frühen Neuzeit häufig geübte Praxis der sozialen Absicherung von Witwen und Waisen. In ähnlicher Form gab es sie auch bei Handwerkszünften oder unter Fernhandelskaufleuten.