Das Konkursamt (KA) ist diejenige Behörde, welche nach schweizerischem Recht für die Durchführung der Konkurse zuständig ist. Vorbehalten bleibt die Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung.[1]

Die Eröffnung des Konkurses obliegt infolge ihrer besonderen Bedeutung jedoch dem Gericht.[2] Die Durchführung einer allfälligen vorgängigen Betreibung ist Aufgabe des Betreibungsamts.[3]

Bundesrechtlich finden sich einschlägige Vorschriften insbesondere im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und in der Verordnung über die Geschäftsführung der Konkursämter (KOV).

Die Verfügungen des Konkursamts können gegebenenfalls bei der Aufsichtsbehörde mittels betreibungsrechtlicher Beschwerde nach Art. 17 SchkG angefochten werden.

Belege

Wikiwand in your browser!

Seamless Wikipedia browsing. On steroids.

Every time you click a link to Wikipedia, Wiktionary or Wikiquote in your browser's search results, it will show the modern Wikiwand interface.

Wikiwand extension is a five stars, simple, with minimum permission required to keep your browsing private, safe and transparent.