Traktat K'ritut oder Traktat Keretot מַסֶּכֶת כְּרֵיתּוֹת / מַסֶּכֶת כְּרִיתּוּת ist ein Traktat der Mischna in der Ordnung Kodaschim.[1]
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Diskussion:Keretot (Mischnatraktat)), sprachlich holperig (zuviel ungeordneter Unzucht in Abschnitt 2), sinnlos bebildert und eine unplausible Literaturangabe - das Buch behandelt zwei andere Mischnatraktate --
Dovahkiin •
Lok Vah Koor 16:36, 14. Dez. 2013 (CET)
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Der Traktat hat 6 Kapitel und behandelt Bestimmungen zur Ausrottungsstrafe. So wird für vorsätzlich begangene Vergehen die Ausrottungsstrafe in Form der Todesstrafe, Steinigung, Verbrennung oder Erdrosselung, angedroht. Wurde der Täter vorher verwarnt und hat dies vor Zeugen begangen, wird die Todesstrafe verhängt. Bei einem anderen Teil der Strafe wird die Geißelungsstrafe verhängt. Hat er das Vergehen unvorsätzlich begangen, tritt an die Stelle der Ausrottungsstrafe ein Sündopfer, im Zweifelsfalle ein Zweifel-Schuldopfer.
Vorgesehen sind insgesamt 36 verschiedene Übertretungsfälle, so auch Fälle der Unzucht. So verschiedene Fälle des Beischlafs und des Inzests. Mit Inzest wird aber nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch zwischen nahen angeheirateten Verwandten gemeint (Lev 18,6 ff ELB) und dort verurteilt. Der Regelkomplex betrifft insbesondere das Sexualverhalten. Inzest (Lev 18,6-18 EU), Geschlechtsverkehr während der weiblichen Regel, Analverkehr zwischen Männern (Lev 18,22 EU) sowie der Geschlechtsverkehr zwischen Mensch und Tier (Lev 18,23 EU).
- Beischlaf mit seiner Mutter
- Beischlaf mit der Frau seines Vaters
- Beischlaf mit seiner Schwiegertochter
- Beischlaf mit einem Mann
- Beischlaf mit Vieh
- Wer ein Weib „über sich kommen lässt“.[2]
- Wer das Vieh „über sich kommen lässt“.[3]
- wer einer Frau und ihrer Tochter beiwohnt
- wer einer Ehefrau beiwohnt
- wer seiner Schwester beiwohnt
- wer der Schwester seines Vaters beiwohnt
- wer der Schwester seiner Mutter beiwohnt
- wer der Schwester seiner Frau beiwohnt
- wer der Frau seines Bruders beiwohnt
- wer einem Weib während ihrer Periode beiwohnt
- wer eine Gotteslästerung ausspricht
- wer einen Götzendienst begeht
- wer „von seinem Samen dem Molech hingibt.“[4] (Kindsopfer für Baal / Kindsmord im Molochkult)
- wer den Tod beschwört
- wer den Sabbat entweiht
- wer in Unreinheit Heiliges genießt
- wer in Unreinheit Heiligtum betritt
- wer Unschlitt genießt
- wer Blut genießt
- wer Übriggelassenes genießt
- wer Verworfenes genießt
- wer Opfer außerhalb darbringt
- wer Opfer außerhalb schlachtet
- wer Gesäuertes am Pessach genießt
- wer am Jom Kippur etwas genießt
- wer am Jom Kippur eine Arbeit verrichtet
- wer das Salböl nachmacht
- wer das Rauchwerk nachmacht
- wer sich mit Salböl salbt
- wer die Gebote zum Pessachopfer unterlässt.
- wer die Gebote zur Beschneidung unterlässt.
- David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Hebräischer Text mit Punktation, deutscher Übersetzung und Erklärung. Berlin 1887 ff. (Neuausgabe: 3. Auflage. Basel 1968)
- Jacob Neusner: A History of the Mishnaic Law of Holy Things: Arakhin, Temurah, translation and explanation. Brill, 1979
David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 367 f.
David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.
David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.
David Hoffmann u. a.: Mischnajot. Die sechs Ordnungen der Mischna. Teil V Ordnung Kadaschim übersetzt und erklärt von John Cohn. 3. Auflage. Victor Goldschmidt Verlag, Basel 1986, S. 369.