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professionelle Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Jugendmigrationsdienste (JMD) unterstützen junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahren mittels individueller Angebote und professioneller Begleitung bei ihrem Integrationsprozess in Deutschland. Sie werden gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Jugendmigrationsdienste sind in folgenden Trägergruppen untergliedert:
Deutschlandweit existieren etwa 500 Jugendmigrationsdienste (früher Jugendgemeinschaftswerke), die jungen Menschen mit Migrationshintergrund bei integrationsbedingten Problemen begleitend zur Seite stehen.[4]
Seit 2004 sind diese Einrichtungen unter der neuen Bezeichnung „Jugendmigrationsdienste“ weiterentwickelt und den Erfordernissen an eine moderne Integrationspolitik angepasst worden. Die in Kooperation mit den Trägern entwickelten Arbeitsgrundsätze und Rahmenkonzepte wurden Grundlage des Bewillungsbescheids für die Jugendmigrationsdienste.
Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 veränderte sich die Arbeit der Jugendmigrationsdienste erneut, da seither die Begleitung der jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer vor, während und nach den Integrationskursen auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes von den Jugendmigrationsdiensten wahrzunehmen ist.
Zur Verbesserung der Integrationschancen liegt der Schwerpunkt der Integrationsarbeit entsprechend den Grundsätzen zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) „Eingliederung Junger Menschen mit Migrationshintergrund“ vom 1. Januar 2005 vorrangig bei der individuellen Begleitung der nicht mehr schulpflichtigen jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer im Wege des Case Managements.
Mit den Jugendlichen wird ein individueller Förderplan entwickelt, es werden ihnen passgenaue lokale Angebote empfohlen und sie werden bei Bedarf unter anderen an die Arbeitsagenturen, bzw. Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II weitervermittelt. Die entsprechenden „Gemeinsame Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezüglich der Schnittstellen und der Aufgabenverteilung zwischen den Jugendmigrationsdiensten und den Leistungsträgern nach SGB II / III“ ist auf der Website des BMFSFJ eingestellt.
Diesen Integrationsauftrag erfüllen die Jugendmigrationsdienste neben der Einzelfallbegleitung vor allem mit jugendgemäßen Angebotsformen der Gruppenarbeit
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