Jugendamt
deutsche Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, welche sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Dieser Artikel befasst sich mit der mit der Behörde bzw. Kommunalverwaltung Jugendamt. Zur Zeitschrift siehe Das Jugendamt. Zur Organisation in Österreich siehe Jugendwohlfahrt.
Das deutsche Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, deren rechtliche Grundlagen sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – finden.
Gemäß § 69 Abs. 3 SGB VIII muss jeder örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ein Jugendamt errichten. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe werden durch Ausführungsgesetze der Länder bestimmt.[1] Bundesweit sind dies in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte.