Integrationsjahrgesetz
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Das Integrationsjahrgesetz (kurz IJG) wurde am 19. Juni 2017 als Artikel 1 des Arbeitsmarktintegrationsgesetzes im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich veröffentlicht und trat für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte am 1. September 2017, für Asylwerber, bei denen die Zuerkennung eines Schutzstatus sehr wahrscheinlich ist, am 1. Jänner 2018 in Kraft. Es verpflichtet anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die keinen Arbeitsplatz finden, zu einem Integrationsjahr. Während das Integrationsgesetz Deutschkurse bis A2-Niveau vorsieht, sieht das Integrationsjahrgesetz Kurse ab A2-Niveau vor.[1] Das Gesetz ist Teil eines „Integrationspakets“ der Bundesregierung Kern (SPÖ/ÖVP-Koalition). Ziel des Gesetzes ist es, für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte gezielte Maßnahmen zur raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu setzen.[2]
Basisdaten | |
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Titel: | Integrationsjahrgesetz |
Langtitel: | Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres |
Abkürzung: | IJG |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Fundstelle: | BGBl. I Nr. 75/2017 |
Datum des Gesetzes: | 19. Juni 2017 |
Inkrafttretensdatum: | überw. 1. September 2017 teilw. 1. Jänner 2018 |
Gesetzestext: | i.d.g.F. ris.bka |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |