Inkolat
Adelsrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Inkolat (von lateinisch incolatus: „das Wohnen an einem Orte, besonders als Insasse (Fremder)“[1]) bezeichnete ursprünglich die Vergabe des Rechts an Untertanen eines fremden Gebietes, wie incolae, also einheimische Untertanen, Landbesitz zu erwerben und zu vererben.[2] Dabei konnte es sich um Land nicht privilegierter („einfacher“) Bürger handeln oder solches von Adeligen, etwa landtäfliche Güter. Das Indigenat bezeichnete im Gegensatz dazu die angeborene Staatsbürgerschaft mit ihren Rechten.