Impfpflicht
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Eine Impfpflicht, schweizerisch auch Impfobligatorium, liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.
Abzugrenzen ist der Begriff der Impfpflicht einerseits vom Impfzwang, wenn unter Anwendung von körperlicher Gewalt geimpft wird,[1] und andererseits von der Impfempfehlung, welche von der STIKO ausgesprochen wird und die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.[2]