Im Namen des Volkes
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Dieser Artikel behandelt die Eingangsformel. Zu den Filmen siehe Im Namen des Volkes (1939) und Ein starkes Team: Im Namen des Volkes.
„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht die Urteile und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (§ 25 Abs. 4 BVerfGG) sowie die Urteile (grundsätzlich nicht aber die Beschlüsse) aller ordentlichen Gerichte und Fachgerichte (§ 311 Abs. 1 ZPO; § 268 Abs. 1 StPO; § 117 Abs. 1 Satz 1 VwGO; § 105 Abs. 1 Satz 1 FGO; § 132 Abs. 1 Satz 1 SGG). Die Prozessordnungen der Landesverfassungsgerichte kennen teilweise abweichende Eingangsformeln.
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