Hamburger Senat 1861–1919
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Nach der am 28. September 1860 verabschiedeten Verfassung setzte sich der Hamburger Senat ab 1861 aus 24 Mitgliedern zusammen. Davon waren 18 stimmberechtigte Senatoren (in senatu) sowie 6 nicht stimmberechtigte Mitglieder (de senatu), davon ursprünglich 2 Syndici (s. a. Senatssyndicus) und 4 Senatssekretäre. Dies wandelte sich mit der Zeit. Während die Senatoren von der Hamburgischen Bürgerschaft auf Lebenszeit gewählt wurden, ernannte der Senat die Sekretäre und Syndici. Es gab keine Fachministerien im heutigen Sinne, sondern der Senat bestimmte, welches Senatsmitglied den einzelnen Deputationen, Ämtern und Stiftungen vorstand. Jährlich wurde innerhalb des Senates die personelle Aufgabenverteilung neu entschieden.