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Textinformation, die eine besuchte Website über den Browser im Rechner des Betrachters platziert Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Cookie ([Textinformation, die im Browser auf dem Computer des Benutzers jeweils zu einer besuchten Website gespeichert werden kann. Ein Cookie wird durch den Webserver erzeugt und über das Hypertext Transfer Protocol (HTTP) an den Browser gesendet. Der Browser speichert das Cookie und übermittelt es, solange es nicht gelöscht wird, bei jedem Seitenaufruf zurück an den Webserver. Ein Cookie kann durch die Website auch per JavaScript erzeugt und wieder ausgelesen werden.
]; englisch für „Keks“) ist eineCookies dienen dazu, zustandsbehaftete Webanwendungen zu ermöglichen, um beispielsweise den Login mitsamt den nutzerspezifischen Einstellungen einer Website zu speichern oder den Warenkorb bei einem Online-Händler. Dies wird so umgesetzt, dass ein Sitzungsbezeichner im Cookie gespeichert wird, mit dem eine Website den Benutzer zu einer auf dem Server gespeicherten Sitzung zuordnen kann. Ein weiterer Einsatzzweck ist die Nutzerverfolgung[1] zu Werbezwecken mit speziell präparierten Seiten. Die Verwendung von Cookies zur Analyse des Nutzungsverhaltens und für Werbezwecke erfordert die Einwilligung des Nutzers.[2]
Der Begriff Cookie wird im Datenschutz auch als Synonym für Datenentnahme, Datenspeicherung, Datennutzung, Datenverwertung, Datenweitergabe wie auch Datenmissbrauch verwendet, unabhängig davon, ob dazu tatsächlich ein HTTP-Cookie verwendet wird oder andere Techniken eingesetzt werden.
Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies können bzw. müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.
"Set-Cookie:" Name "=" Wert *( ";" Attribut) "Cookie:" Name "=" Wert *( ";" Name "=" Wert)
Name
und Wert
sind Folgen von druckbaren US-ASCII-Zeichen, wobei einige Zeichen ausgeschlossen sind. Die Syntax von Name
verwendet einen eingeschränkten Zeichensatz, wie er auch bei anderen HTTP-Kopfzeilen in RFC 2616 verwendet wird.[3] Für Wert
sind Semikolon, Komma, Leerraum-Zeichen und Backslash ausgeschlossen. Um beliebige Daten als Cookie-Wert zu speichern, kann eine Kodierung wie Base64 oder die URL-Kodierung mit %xx
verwendet werden.
Das HttpOnly
-Attribut soll den Zugriff auf Cookies mittels JavaScript verhindern. Auf Cookies, welche das Attribut HttpOnly
besitzen, kann nicht per JavaScript zugegriffen werden. Dies stellt einen möglichen Schutz gegenüber Cross-Site-Scripting dar, sofern der jeweils genutzte Browser dieses Attribut unterstützt.
Nach RFC 6265[4] soll ein Browser die folgenden Mindestgrößen unterstützen:
Die Mindestgrößen müssen von allen beteiligten Browsern und Servern garantiert werden. Größere Cookies oder eine größere Cookieanzahl lässt die Spezifikation aber durchaus zu.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Übertragung, Zuweisung und Auswertung von Cookies durch eine Website:
Die lokalen Cookies derselben Domain – also nicht anderer Websites – können ausgelesen, verwertet und geändert werden. Damit können beispielsweise durch JavaScript Informationen über die lokalen Benutzeraktivitäten eingearbeitet werden, die in der Sitzung ohne weiteren Serverkontakt angefallen waren. Mit dem nächsten Kontakt zur Website werden sie in den HTTP-Kopfzeilen auch dorthin übertragen.
Cookie-Informationen werden lokal im Browser gespeichert, üblicherweise in einer Cookie-Datenbank. Bei nachfolgenden weiteren Zugriffen auf den Webserver sucht der Client-Browser alle Cookies dieser Domain heraus, die zum Webserver und dem Verzeichnispfad des aktuellen Aufrufs passen. Diese Cookie-Daten werden im Header des HTTP-Zugriffs mit übertragen, sodass die Cookies nur an jenen Webserver zurückgehen dürfen, von dem sie einst auch stammten.
Ein Cookie kann beliebigen Text enthalten, kann also neben einer reinen Identifikation auch beliebige Einstellungen lokal speichern, jedoch sollte seine Länge 4 Kilobyte (4·1024 Byte) nicht überschreiten, um mit allen Browsern kompatibel zu bleiben. Die Cookies werden mit jeder übermittelten Datei übertragen, also auch mit Bilddateien oder jedem anderen Dateityp; dies gilt insbesondere für eingebettete Elemente wie Werbebanner, die von anderen Servern eingebunden werden als dem Ursprung einer angezeigten HTML-Datei. So kann eine einzelne Webseite zu mehreren Cookies führen, die von verschiedenen Servern kommen und an diese jeweils wieder zurückgeschickt werden.
Cookies werden ausschließlich vom Client verwaltet. Somit entscheidet der Client, ob beispielsweise ein Cookie gespeichert oder nach der vom Webserver gewünschten Lebensdauer wieder gelöscht wird. Allerdings können auch auf dem Server entsprechende Informationen gespeichert werden, um beispielsweise Statistiken über die Zahl der Aufrufe von Webseiten zu erzeugen.
Szenario: Eine Webseite bietet eine Suchfunktion an, die sich an den zuletzt eingegebenen Suchbegriff erinnern kann, selbst wenn der Benutzer zwischenzeitlich den Browser beendet. Dieser Suchbegriff kann nicht auf dem Server gespeichert werden, da der Server dazu den Besucher eindeutig identifizieren müsste, und das geht mit reinem HTTP nicht. Deshalb soll der zuletzt eingegebene Suchbegriff vom Browser des Besuchers (in einem Cookie) gespeichert werden.
Wenn der Besucher die Suchfunktion zum ersten Mal aufruft (hier mit dem Suchbegriff „cookie aufbau“), schickt er folgende Anfrage an den Server:
GET /cgi/suche.py?q=cookie+aufbau HTTP/1.0
Der Server antwortet mit dem Suchergebnis und bittet den Browser mittels des „Set-Cookie“ Feldes, sich den letzten Suchbegriff zu merken:
HTTP/1.0 200 OK
Set-Cookie: letzteSuche=Y29va2llIGF1ZmJhdQ==;
expires=Tue, 29-Mar-2014 19:30:42 GMT;
Max-Age=2592000;
Path=/cgi/suche.py
(Normalerweise stehen alle Bestandteile des Cookies in einer einzigen Zeile. Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Codebeispiel jedoch die Attribute auf jeweils eines pro Zeile verteilt.)
Das Cookie hat die folgenden Bestandteile:
/cgi/suche.py
) geschickt, da alle anderen Teile der Webseite die Information nicht brauchen.HTTP ist ein zustandsloses Protokoll, daher sind für den Webserver die Seitenaufrufe voneinander unabhängig. Eine Webanwendung, deren Interaktion mit dem Benutzer über mehrere Seitenaufrufe andauert, muss mit Tricks arbeiten, um den Teilnehmer über mehrere Zugriffe hinweg identifizieren zu können. Dazu kann in einem Cookie vom Server ein eindeutiger Sitzungsbezeichner gespeichert werden, um genau diesen Client bei weiteren Aufrufen wiederzuerkennen. Aus Sicherheitsgründen wird beim Electronic Banking eher ein Einmal-Token pro Seitenaufruf eingesetzt.
Onlineshops können Cookies verwenden, um Waren in virtuellen Einkaufskörben zu sammeln. Der Kunde kann damit Artikel in den Einkaufskorb legen und sich weiter auf der Website umschauen, um danach die Artikel zusammen zu kaufen. Die Identifikation des Warenkorbs bzw. der Session des Benutzers wird im Cookie abgelegt, die Artikel-Kennungen werden auf dem Webserver diesem Warenkorb bzw. der Session des Benutzers zugeordnet. Erst bei der Bestellung werden diese Informationen serverseitig ausgewertet.
Damit bei Webanwendungen Benutzeraktionen und -eingaben, die für den Server bestimmt sind, bei Abbrüchen der Verbindung zum Server (zum Beispiel in Mobilfunknetzen) nicht verlorengehen, können Cookies zur Zwischenspeicherung eingesetzt werden. Bei Wiederherstellung der Verbindung werden sie vom Server abgefragt. Die Webanwendung erkennt dabei die Reihenfolge, in der die Cookies erzeugt wurden, und markiert bereits verarbeitete Cookies oder löscht deren Inhalt. Weil bei dieser Verwendung unter Umständen viele Cookies erzeugt werden, die frühestens beim Schließen des Browsers gelöscht werden, der Speicherplatz des Browsers für Cookies aber beschränkt ist, muss die Webanwendung Vorkehrungen gegen einen Cookie-Überlauf treffen.[5]
Die Möglichkeit der eindeutigen Erkennung kann missbraucht werden. Cookies werden unter anderem dafür verwendet, Benutzerprofile über das Surfverhalten eines Benutzers zu erstellen. Zum Beispiel kann ein Online-Shop diese Daten mit dem Namen des Kunden verknüpfen und zielgruppenorientierte Werbemails schicken.
Jedoch kann der Online-Shop nur das Surfverhalten innerhalb seiner eigenen Webseite verfolgen. Um Informationen über das Surfverhalten seiner Kunden zu erhalten, muss sich der Online-Shop eines Dritten, eines Tracking-Anbieters, bedienen. Der Tracking-Anbieter bietet dem Online-Shop wie auch anderen Online-Shops Tracking-Komponenten an, die diese in ihre Webseiten integrieren. Das sind Skripte, verlinkte Skripte oder verlinkte Komponenten (Webseiten, Bilder, Banner, Zählpixel, Schriften), die mit dem Aufrufen der Online-Shops mitgeladen werden und Serveranfragen an den Tracking-Anbieter generieren, die wiederum Cookies mit den erhaltenen Informationen im Browser setzen. Diese durch Dritte erstellten Cookies nennt man Third-Party-Cookies (englisch für Cookies von Dritten). Haben diese Cookies den Zweck des Trackings, werden diese auch als „tracking cookies“ (englisch für Verfolgen) bezeichnet. Der Tracking-Anbieter registriert die Besuche der mit ihm verbundenen Online-Shops und kann diese Besuche somit den einzelnen Benutzern zuordnen. Stellt der Tracking-Anbieter diese Informationen dem Online-Shop zur Verfügung, kann dieser auf die Interessen des Besuchers schließen und seinen Online-Shop entsprechend anpassen („personalisieren“).
Es gibt auch seriöse Drittanbieter-Dienste, die technisch bedingt Tracking-Informationen mitsammeln. Für das erfolgreiche Tracking sind Drittanbietercookies hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Die durch andere Identitätsermittlungsverfahren gesammelten Identitätsinformationen, wie zum Beispiel durch Fingerprinting, benötigen keine Cookies. Noch perfider, die zu übertragenden Informationen werden per Parameter mit den verlinkten Komponenten übertragen. Gemeinsam ist aber allen Tracking-Techniken das Einbinden von Tracking-Komponenten in den Code der Webseite. Ein Abschalten der Cookies im Browser unterbindet also das Tracking nicht zwangsläufig, es werden dann nur andere Techniken eingesetzt. Der wirkungsvollste Schutz gegen Tracking ist es, nur auf Webseiten zuzugreifen, die keine Tracking-Techniken einsetzen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass populäre Webseiten mehrere Datensammler einbinden. Eine Studie der Universität Berkeley hat 2011 beim Surfen auf den TOP100 Webseiten 5675 Cookies gefunden (ohne Logins oder Bestellungen). Davon wurden 4914 Cookies von Dritten gesetzt, also nicht von der aufgerufenen Webseite. Die Daten wurden an mehr als 600 Server übermittelt. Spitzenreiter unter den Datensammlern ist Google. 97 % der populären Webseiten setzen Google-Cookies.[6]
Immer mehr Tracking Dienste gehen dazu über, die Cookies im First-Party Context zu setzen, da Cookies von Drittseiten recht einfach blockiert werden können.
Die Tracking-Cookies werden auch von der NSA und GCHQ im Rahmen der globalen Überwachung genutzt. Die Geheimdienste beobachten den Datenstrom im Internet und identifizieren Surfer anhand langlebiger Tracking-Cookies. Zielpersonen werden anhand dieser Cookies verfolgt und bei Bedarf mit Foxit Acid gezielt angegriffen, wenn die Identifikation über zwei Wochen stabil möglich ist.[1]
In Umgebungen, in denen sich mehrere Nutzer denselben Rechner teilen, etwa in Schulen oder Internet-Cafés, besteht die Gefahr, dass ein noch gültiger Sitzungs-Cookie vom nächsten Nutzer des Rechners verwendet wird. Um zu verhindern, dass eine fremde Person die eigene Sitzung fortsetzt, sollte man grundsätzlich vor dem Beenden des Browsers alle Cookies löschen oder eine entsprechende Browser-Einstellung nutzen.[8][9]
Im Mai 2020 berichtete die Süddeutsche Zeitung über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Nutzer ihre Einwilligung zu Cookies aktiv geben müssen. Damit seien viele aktuelle Cookie-Banner in Deutschland unzulässig. Die BGH-Richter folgten in ihrer Entscheidung damit weitgehend der Argumentation eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2019. Das hatte geurteilt, dass vorausgefüllte Cookie-Banner nicht mit europäischem Recht vereinbar seien. Viele deutsche Internetseiten hatten sich bislang auf das deutsche Telemediengesetz (TMG) berufen, nachdem Nutzer dem Cookie-Tracking aktiv widersprechen mussten.[10]
Gängige Browser erlauben dem Nutzer, den Umgang mit Cookies mehr oder weniger festzulegen, z. B.:
Zusätzlich erlauben die Browser verwaltende Aktionen während einer Sitzung wie:
Ob ein Cookie angenommen oder abgelehnt wurde, kann die Server-Anwendung nur mit weiteren HTTP-Anfragen erkennen, da die Speicherung von Cookies vom Client nicht zurückgemeldet wird.
Angesichts der Vor- und Nachteile von Cookies empfiehlt es sich, seinen Browser so zu konfigurieren, dass persistente Cookies nicht (oder nur gegen Rückfrage) zugelassen werden (was etwa die Erstellung von Benutzerprofilen erschwert) und nur Sitzungs-Cookies automatisch zugelassen werden (beispielsweise für Web-Einkäufe oder Passwörter). Außerdem bieten die meisten Browser die Möglichkeit, Cookies selektiv für bestimmte Domains zu erlauben bzw. zu sperren oder nach dem Surfen automatisch zu löschen (wie es automatisch bei Sitzungs-Cookies geschieht). Serverfremde Cookies (durch die ein Dritter, etwa ein Werbepartner der Internet-Seite, das eigene Verhalten über mehrere Server hinweg aufzeichnen könnte) kann man automatisch abweisen lassen.
Webbrowser bieten oft die Möglichkeit, Funktionen über Browser-Erweiterungen nachzurüsten. So ist es etwa bei Firefox mit einer bestimmten Erweiterung möglich, per Klick auf eine Schaltfläche Webseiten zu erlauben, Cookies zu speichern[11][12] bzw. sogar selbst den Inhalt der Cookies zu manipulieren.[13][14] Damit lassen sich Cookies generell deaktivieren sowie ausnahmsweise erlauben, falls die Website ohne Cookies nicht richtig funktioniert oder man sich bei einem Onlinedienst anmelden möchte. Andere Erweiterungen bieten einen Kompromiss zwischen der Browser-Option, alle Cookies beim Beenden des Browsers zu löschen bzw. sie nicht zu löschen, indem nur Cookies von bestimmten Internet-Domains per Whitelist behalten, alle anderen aber beim Schließen eines Browser-Tabs oder -Fensters bzw. beim kompletten Beenden des Webbrowsers gelöscht werden. So kann einerseits ungewünschte Verfolgung, andererseits aber das Verlorengehen von Informationen, welche dauerhaft gespeichert werden sollen, verhindert werden.
Das Konzept wurde ursprünglich von Netscape Communications entwickelt und im 1994 veröffentlichten Netscape Navigator implementiert. Netscape veröffentlichte eine vorläufige Spezifikation auf ihrer Website. 1995 begann die IETF die Arbeit an einer Spezifikation, die als RFC standardisiert werden sollte. 1997 wurde die Spezifikation als RFC 2109[15] veröffentlicht; sie unterscheidet sich in einigen Details von der Netscape-Spezifikation. Die neue Spezifikation sollte sich inkrementell verbreiten, da der Netscape Navigator zu den Neuerungen aufwärtskompatibel war. Als bekannt wurde, dass die Cookie-Implementierung des Internet Explorers zur neuen Spezifikation inkompatibel war, begann die Arbeit an einer neuen Version. Diese wurde im Jahr 2000 als RFC 2965[16] veröffentlicht und verwendet neue HTTP-Kopfzeilen wie „Set-Cookie2“, um Inkompatibilitäten mit bestehenden Implementierungen zu vermeiden.[17]
Während die IETF RFC 2109[15] „obsolete“ (veraltet) einstufte, fand RFC 2965[16] keine durchgehende Verbreitung. Opera unterstützte zusätzlich zum alten Format auch „Set-Cookie2“, Mozilla Firefox jedoch nicht.[18] Im Jahr 2011 ersetzte RFC 6265[4] die beiden bisherigen RFCs. In RFC 6265 wurde die gängigste Funktionsweise spezifiziert und „Set-Cookie2“ als veraltet gekennzeichnet. Zusätzlich wurde das „HttpOnly“-Attribut spezifiziert, das im Jahr 2002 von Microsoft im Internet Explorer 6 eingeführt und von einigen Webbrowsern übernommen wurde.[19]
"Set-Cookie:" Name "=" Wert *(";" Attribut) "Cookie:" Name "=" Wert *(";" Name "=" Wert)
Name=Wert
ist eine Folge von druckbaren US-ASCII-Zeichen ohne Semikolon, Komma und Leerraum-Zeichen. Falls eines dieser Zeichen in Name oder Wert vorkommen soll, muss es mit der URL-Kodierung %xx
kodiert werden.
Folgende Attribute sind in der Spezifikation von Netscape definiert:[20]
EXPIRES=dateValue
(optional)Wdy, DD-Mon-YY HH:MM:SS GMT
.DOMAIN=domainName
(optional)DOMAIN=example.com
bestimmtes Cookie ist gültig für example.com
als auch darunterliegende Domains wie foo.example.com
oder bar.quux.example.com
. Falls dieses Attribut nicht angegeben wird, wird der aktuelle Domainname verwendet.PATH=pathName
(optional)SECURE
(optional)Der Unterschied der Spezifikation von RFC 2109[15] zu der von Netscape besteht insbesondere darin, dass als Wert
nun auch Semikola, Kommata und Leerraum-Zeichen enthalten sein dürfen, die dann aber in Anführungszeichen gefasst werden müssen. Name
darf aber nicht mehr mit einem $
beginnen, da diese für die Kennzeichnung von Attributen von Cookies in HTTP-Anfragen verwendet werden.
"Set-Cookie:" Name "=" Wert *(";" Attribut) "Cookie:" "$Version" "=" value 1*((";" | ",") Cookie)
Cookie
ist hierbei ein Cookie, das neben dem Name-Wert-Paar auch noch die in Set-Cookie
angegebenen und durch ein Semikolon voneinander getrennten Wertepaare für Path und Domain enthalten kann:
=
" Wert [";
" "Path=
" Pfad] [";
" "Domain=
" Domain]Zusätzlich wurde das Expire-Attribut durch das Max-Age-Attribut ersetzt, das im Gegensatz zum Expire-Attributwert statt eines fixen Zeitpunkts die Gültigkeitsdauer nun in Sekunden angibt. Die Semantik von Domain wurde erweitert. Neu hinzugekommen sind die Attribute Comment und Version.
"Comment" "=" value
(optional)"Domain" "=" value
(optional)"Max-Age" "=" value
(optional)"Path" "=" value
(optional)"Secure"
(optional)"Version" "=" 1*DIGIT
(notwendig)Cookies nach RFC 2965[16] unterscheiden sich von denen nach Netscapes Spezifikation und nach RFC 2109[15] insbesondere dadurch, dass das Header-Feld Set-Cookie2
statt Set-Cookie
heißt.
"Set-Cookie2:" Name "=" Wert *(";" Attribute) "Cookie:" "$Version" "=" value 1*((";" | ",") Cookie)
Daneben gibt es auch noch einige zusätzliche Attribute:
"Comment" "=" value
(optional)"CommentURL" "=" <"> http_URL <">
(optional)"Discard"
(optional)"Domain" "=" value
(optional)"Max-Age" "=" value
(optional)"Path" "=" value
(optional)"Port" [ "=" <"> portlist <"> ]
(optional)"Secure"
(optional)"Version" "=" 1*DIGIT
(notwendig)Folgendes Beispiel zeigt eine Serverantwort nach RFC 2965.[16] Der Server antwortet mit dem Suchergebnis und bittet den Browser mittels des „Set-Cookie2“ Feldes, sich den letzten Suchbegriff zu merken:
HTTP/1.0 200 OK
Set-Cookie2: letzteSuche="cookie aufbau";
Max-Age=2592000;
Path=/cgi/suche.py;
Version="1";
Port = 101;
CommentURL = "http://example.org/docs/cookies/letzteSuche"
Von Anwendungsprogrammen oder Teilen oder Erweiterungen des Betriebssystems eines Computers, die einen Dienst zur Verfügung stellen, kann ein Cookie zum Beispiel beim Start des Programmes „gesetzt“ werden. Hierzu ist normalerweise keine direkte Zustimmung des Anwenders notwendig. Die gesetzten Cookies können später vom Nutzer über den Browser oder das Betriebssystem gefunden und wieder gelöscht werden. Sicherheitsexperten raten zu einem bewussten Umgang mit Cookies. Dazu gehört, dass man sich beim Surfen bewusst ist, welche Cookies eine besuchte Seite setzen möchte. Nur die wenigsten Webseiten schreiben Cookies zwingend vor (wie etwa die Seite zum Einloggen in Wikipedia). Meistens werden Cookies willkürlich gesetzt, um das Surfverhalten zu protokollieren. Dies zu unterbinden, ist lästig, sorgt aber für Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Nicht selten versucht eine einzige kommerzielle Webseite, ein Dutzend und mehr Cookies zu setzen. Um das zu verhindern, muss man in den Browser-Einstellungen das automatische Akzeptieren von Cookies deaktivieren.
Der Wert des Cookies enthält dabei typischerweise eine Speicheradresse, über die Funktionen des Dienstes zugänglich sind. Datenbanken dieses Typs werden auch Cookie Jar genannt. Webbrowser stellen in der Regel eine Cookie-Datenbank zur Verfügung, welche auch Cookie Cache genannt wird. In dieser Datenbank kann der Webserver einer besuchten Webseite Informationen in Form von HTTP-Cookies hinterlegen und bei einem Wiederbesuch der Seite auslesen.
Google-Cookies und ihre „PREFID“ können den Browser eindeutig identifizieren. Im Zuge der Enthüllungen von Edward Snowden wurde bekannt, dass diese von der NSA missbraucht werden, um zielgerichtet Spionagesoftware auf einzelnen Rechnern zu platzieren und diese automatisiert zu überwachen und „per Fernsteuerung auszubeuten“.[21]
Seit dem 19. Dezember 2009 gilt die als „Cookie-Richtlinie“ bezeichnete Richtlinie 2009/136/EG.[22] Darin wird eine Einwilligung des Webseitenbenutzers in die Nutzung seiner personengebundenen Daten durch den Websitebetreiber verlangt. Die EU-Länder haben auf diese Richtlinie aber unterschiedlich reagiert.[23]
Der Bundestag beschäftigte sich mit dem Thema.[24] Der von der Opposition unterstützte Gesetzesentwurf der SPD zur Änderung des Telemediengesetzes (17/8814) wurde am 18. Oktober 2012 abgelehnt.[25]
2012 folgten auch detaillierte Empfehlungen der sogenannten Artikel-29-Gruppe[26] 2014 herrschte weiterhin „Unsicherheit in Deutschland“ zur Umsetzung während „in Spanien die Aufsichtsbehörden bereits Bußgeldbescheide verschicken“.[27] Fachanwälte empfehlen trotz der unübersichtlichen Rechtslage 2014 bereits eine ausdrückliche Zustimmung (Opt-in) in Form eines Popups für jeden Benutzer einer Webseite.[28][29][30]
In Österreich erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in § 96 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG).[31]
Mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte ursprünglich auch die sogenannte e-Privacy-Verordnung, deren Entwurf die EU bereits am 10. Januar 2017 offiziell vorgestellt hat, rechtskräftig werden. Sie stellt speziell im Anwendungsbereich von Cookies eine detaillierte Ergänzung der DSGVO dar. Derzeit durchläuft der Entwurf der e-Privacy-Verordnung das europäische Parlament (Stand September 2018) und soll frühestens im Mai 2019 zu geltendem Recht werden. Damit würde sie die EU-Cookie-Richtlinie ersetzen und neue Regelungen bezüglich der Verwendung schaffen.[32]
Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Setzen und Abrufen von Cookies durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der Webseite benötigt.[33]
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