Gruppenrechte
im Völkerrecht und in der Moral- und Rechtsphilosophie Rechte, die nicht einem einzelnen, sondern einer Gruppe insgesamt zustehen und von dieser geltend gemacht werden können / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Als Gruppenrechte (Jura consortii) werden in der Moral- und Rechtsphilosophie sowie im Völkerrecht bestimmte subjektive Rechte bezeichnet, deren Rechtsträger eine Gruppe als solche ist.[1]