Großflächiger Einzelhandel
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Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in Deutschland Betriebe des Einzelhandels, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können. Ihre bauplanungsrechtliche Steuerung erfolgt über § 11 Abs. 3 BauNVO, § 34 Abs. 3 BauGB.[1]