Gewaltmonopol des Staates
Legitimation ausschließlich staatlicher Organe physische Gewalt auszuüben / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang). Das staatliche Gewaltmonopol gilt in Deutschland als „Staatsgewalt“ nach Art. 20 GG für das Funktionieren des Rechtsstaates.