Gewährleistung
Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung im Schuldrecht / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts.
Im Beispiel des Sachkaufs haftet der Verkäufer für einen Mangel der gekauften Sache. Schuldner der Mängelansprüche ist grundsätzlich der Verkäufer, nicht der Hersteller der Sache. Jeweils eigene Gewährleistungsregelungen gibt es u. a. auch bei Miet-, Reise- und Schenkungsverträgen.
Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die Übernahme einer Garantie zu unterscheiden.
In der Europäischen Union beeinflussen Rechtsakte des Verbraucherschutzrechts das nationale Gewährleistungsrecht, z. B. die Verjährungsfrist oder eine Beweislastumkehr. Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EU-Richtlinie 99/44) bspw. bestimmte einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher.[1]