Gestaltungsrecht
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Ein Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, das sich aus Gesetz oder Vertrag ergeben kann. Die daraus hergeleitete Berechtigung ist Voraussetzung für die Vornahme wirksamer Gestaltungsgeschäfte, etwa die Vornahme der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts nach § 142 BGB oder des Ausspruchs eines Vertragsrücktritts nach § 346 ff. BGB. Gestaltungsrechte finden sich im schuld- und sachenrechtlichen Bereich gleichermaßen.
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