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Geschützter Landschaftsbestandteil in Hallenberg, Nordrhein-Westfalen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Geschützte Landschaftsbestandteil Stieleichengruppe steht östlich von Hallenberg im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2004 bei der Aufstellung des Landschaftsplans Hallenberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) ausgewiesen. Der LB liegt südlich vom Berg Hömböhl.[1]
Der Landschaftsplan (LP) führt zum LB aus: „Die Baumgruppe und die Quelle sind zum Schutz vor Weidevieh mit einem ortsüblichen Weidezaun einzuzäunen. Die Baumgruppe besteht aus vier Stieleichen, von denen eine einen Stammdurchmesser von ca. 50 cm aufweist. Ca. 30 m östlich der Baumgruppe befindet sich eine Quelle.“[1]
Wie bei allen geschützten Landschaftsbestandteilen besteht nach § 29 Abs. 2 BNatschG das Verbot, dieses zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Eine ordnungsgemäße Pflege ist vom Verbot ausgenommen. Es ist auch verboten Stoffe oder Gegenstände im Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils anzubringen, zu lagern, abzulagern, einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen, die das Erscheinungsbild oder den Bestand des Geschützten Landschaftsbestandteils gefährden oder beeinträchtigen können. Dies gilt auch für organische oder mineralische Düngemittel und Futtermittel. Sofern Gehölze zerstört bzw. beschädigt werden, kann die Untere Naturschutzbehörde eine Ersatzpflanzung oder ein Ersatzgeld festsetzten.[1]
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