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Der Gelbe Ring war im Mittelalter eine für Juden vorgeschriebene Kennzeichnung. Als weitere Bezeichnung je nach Ausführung sind Judenring, Judenkreis, Gelber Fleck oder Rouelle (französisch „Scheibe“) üblich. Juden mussten seit dem 13. Jahrhundert in vielen Ländern und Regionen Europas außen sichtbar ein Stoffstück in Kreis-, Ring- oder Rechteck-Form – meist vorn in Brusthöhe – auf der Kleidung tragen.
Dies war Teil einer Gesetzgebung der kirchlichen und weltlichen Herrscher, die darauf zielte, Juden auszugrenzen und zu diskriminieren. Der Judenring gilt als Vorläufer des Judensterns aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Ähnliche Kleiderordnungen für religiöse Minderheiten waren im Islam seit dem frühen 8. Jahrhundert für Dhimmis – „Schutzbefohlene, Untergebene“ – üblich. Sie betrafen Juden und Christen. Diese Kennzeichnungspflicht begann 717 mit einem Befehl von Kalif Umar II. Die Art des Kennzeichens war anfangs nicht festgelegt und variierte. 807 befahl Kalif Hārūn ar-Raschīd in Persien für Juden einen gelben, für Christen einen blauen Gürtel. In anderen islamischen Ländern waren es Halsketten und verschiedenfarbige Schuhe.
Der älteste Beleg einer besonderen Kleidungsordnung für Juden in Europa findet sich auf Sizilien. Bereits wenige Jahre nach Beginn der muslimischen Eroberung der Mittelmeerinsel im Jahr 827 wurden von den neuen muslimischen Machthabern entsprechende Verordnungen erlassen, die sich damals auch gegen die Christen richteten.
In der abendländischen Farbsymbolik war die Farbe Gelb – im Gegensatz zum sehr ähnlichen Gold – überwiegend negativ besetzt und stand für Sünden wie Geiz, Neid, Hochmut. Gelbliche Pferde galten Rittern als minderwertig.
Beim 4. Laterankonzil, 1215 unter Papst Innozenz III., wurde eine ganze Reihe einschränkender Bestimmungen, darunter besondere Symbole zur Kennzeichnung Andersgläubiger (Kanon 68), beschlossen.
„Juden und Sarazenen beiderlei Geschlechts in jeder christlichen Provinz und zu allen Zeiten sollen in den Augen der Öffentlichkeit durch die Art ihrer Kleidung von anderen Völkern unterschieden sein.“
Damit wurde die verschiedentlich schon bestehende Praxis, bestimmte Außenseiter (vor allem Leprakranke) durch Kleidungsaccessoires zu kennzeichnen, auch offiziell überall für nichtchristliche religiöse Minderheiten gefordert. Der bestehende Usus unterscheidender Kleidung für soziale Gruppen wurde für Juden und Moslems zur Vorschrift. Wie die geforderten Zeichen auszusehen hatten, sollte jeweils regional geregelt werden, so dass sich in der Folge sehr unterschiedliche Judenzeichen entwickelten. In Deutschland war es zunächst der Judenhut, ein konischer oder halbkugeliger Hut mit breiter flacher Krempe und einem Knauf am Scheitel. Dies war für jüdische Männer schon seit dem 11. und bis ins 15. Jahrhundert eine übliche Tracht. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts setzte sich in Deutschland und im übrigen Europa meistens ein gelber oder roter Ring oder Fleck durch.
Die kirchlichen Vorschriften benötigten für ihre Umsetzung die Unterstützung durch die jeweiligen weltlichen Machthaber, die aber mehrheitlich noch lange versagt blieb. So wurden die kirchlichen Forderungen nach Kennzeichnung auf zahlreichen Provinzialsynoden immer wieder erneuert. Erst im 15. Jahrhundert, als sich die abendländische Gesellschaft zunehmend als eine in erster Linie christliche Gesellschaft verstand (in der Andersgläubige bestenfalls geduldet, mehrheitlich aber vertrieben wurden), wurden einschlägige Bestimmungen zunehmend von weltlicher Seite erlassen, so dass sich die Kennzeichnung der Juden in Europa weitgehend durchsetzte. Allerdings war es der jüdischen Oberschicht durch den Erwerb entsprechender Privilegien weiterhin noch möglich, vom Zwang zum Tragen der Judenzeichen befreit zu werden. 1551 bekräftigte König Ferdinand I. das Gebot des Judenrings für die österreichischen Erblande. 1583 legte die Reichsstadt Speyer genaue Maße dafür fest.
Auf bildhaften Darstellungen von Juden, frühen Skulpturen wie der Judensau und Wandmalereien, später auch Flugschriften und illustrierten Blockbüchern, sind vom frühen 13. bis zum 17. Jahrhundert sowohl der Judenhut wie auch der Judenring erkennbar. Schriftliche Dokumente berichten oft über angebliche Verbrechen von Juden. Die „Judentracht“ kommt in vielen Bühnenstücken und Komödien des 16. Jahrhunderts als Verspottung und Wiedererkennungszeichen vor.
Schon die NS-Propaganda während der Weimarer Republik, etwa das Hetzblatt Der Stürmer, griff auf Stereotypen des christlichen Antijudaismus zurück, um Juden auch äußerlich als abstoßende fremde Rasse darzustellen. Angesichts der Judenverfolgung seit 1933 gab Lion Feuchtwanger 1936 eine Sammlung von Zeitungsberichten über Gewalttaten an Juden unter dem Titel Der Gelbe Fleck heraus.[1]
Im Zweiten Weltkrieg führten NS-Behörden einen Kennzeichnungszwang für Juden in den besetzten Gebieten ein. Zunächst wurden Vorschriften nach dem Überfall auf Polen in besetzten Gebieten Polens, seit Beginn des Russlandfeldzugs in eroberten Gebieten der Sowjetunion und ab 1. September 1941 im Deutschen Reich selbst erlassen. Diese Erlasse bildeten nur den Abschluss zahlreicher Ausgrenzungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden und den Auftakt ihrer Deportation in osteuropäische Ghettos und Vernichtungslager. In den meisten vom Deutschen Reich eroberten Ländern mussten Juden bei Androhung der Todesstrafe solche Erkennungszeichen tragen. Im Generalgouvernement bestanden diese aus einem weißen Armband oder runden Stoffstück mit blau konturiertem Davidstern; in weiteren deutsch besetzten Gebieten und im „Altreich“ aus dem gelben Judenstern aus zwei überlappenden Dreiecken auf schwarzem Grund. Dies war sichtbarer Ausdruck des menschenverachtenden Antisemitismus und Rassismus der NS-Ideologie, die die „Endlösung der Judenfrage“ vorbereitete.
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