Freie Benutzung
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Die Freie Benutzung war bis zum 7. Juni 2021[1] im deutschen Urheberrecht eine Art der Werkbenutzung. Sie ermöglichte die Benutzung eines Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbständigen Werk, sofern die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten.[2]
Die freie Benutzung wird seit 2021 teilweise durch die neue Schrankenbestimmung des § 51a UrhG für Karikatur, Parodie und Pastiche ersetzt.