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Frauenwahlrecht in der Mongolei
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Das Frauenwahlrecht in der Mongolei wurde am 1. November 1924 Gesetz. Frauen bekamen damals von der Verfassung das allgemeine aktive und passive Wahlrecht verliehen. Damit war die Mongolei einer der ersten Staaten im asiatisch-pazifischen Raum, die diesen Schritt taten. Der Aufstieg des Sozialismus ging mit einer stärkeren Beteiligung von Frauen am politischen Leben einher. Zwischen 1924 und 1990 galt bei den Parlamentswahlen eine Frauenquote von 25 %. Der Fall des Sozialismus und die Demokratisierung des Landes schwächten die politische Partizipation von Frauen.[1] Erst nach der Einführung einer Frauenquote von 20 Prozent für die Wahlen von 2012 stieg der Frauenanteil im Parlament an.
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