Frauenwahlrecht (Deutschland)
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Das Frauenwahlrecht in Deutschland bezeichnet seit 1918 das Recht von Frauen, in Deutschland aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.[1]
Das Frauenwahlrecht in Deutschland bezeichnet seit 1918 das Recht von Frauen, in Deutschland aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.[1]