Frauenstimmrecht-Entscheid
Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichtes aus dem Jahr 1990 / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Im Frauenstimmrecht-Entscheid vom 27. November 1990 hielt das schweizerische Bundesgericht einstimmig in öffentlicher Beratung[1] fest, dass den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden die politischen Rechte zuständen.[2] Damit wurde das Frauenstimmrecht im letzten Kanton auf dem Weg der Rechtsprechung durch das oberste Gericht eingeführt.
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Bundesgerichtsentscheid | |
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Abteilung | I. öffentlichrechtliche |
Datum des Urteils: | 27. November 1990 |
Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung: | BGE 116 Ia 359 |
Sachgebiet: | Politische Rechte |
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