Französisches Konsulat
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Das Französische Konsulat bezeichnet einen Zeitabschnitt in der Geschichte der Ersten Französischen Republik. Vom 10. November 1799 bis zum 1. Dezember 1804 regierte Napoleon Bonaparte als Erster Konsul. Das Konsulat wurde mit der Kaiserkrönung Napoleons I. am 2. Dezember 1804 durch das Erste Kaiserreich abgelöst.
Der Übergang vom Direktorium zum Konsulat wurde durch den Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) herbeigeführt. Die Verfassung von 1795 wurde auf Druck des Militärs vom Rat der Alten abgeschafft.
Die Konsulatsverfassung (Verfassung des Jahres VIII)[1][2][3] trat am 24. Dezember 1799 in Kraft.