Fimelthing
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Fimelthing, Fimelding oder Afterding war eine periodische Gerichtsverhandlung oder Thing im mittelalterlichen Friesland, die auf das ordinäre Landgericht und den vierjährlichen gräflichen Botding folgte. Bodthing[1] (gebotenes Gericht) und Fimelthing (Nachgericht) werden im westfriesischen Schulzenrecht des 12. Jahrhunderts erwähnt. Im Fimelthing wurden Sachen, die im Botding nicht verhandelt waren, nachträglich abgehandelt.[2] Wer an beiden teilgenommen hatte, brauchte des Königs Banngewalt binnen Jahresfrist nicht zu folgen. Das Fimelthing gab es so weit bekannt nur in Westfriesland, die Belege für Botdinge stammen aus ganz Nordwestdeutschland und den Niederlanden. Rechtshistoriker haben mit dem (späteren) westfälischen Femegericht verglichen, das ebenfalls als zusätzlich zum normalen Rechtsvorgang galt.[3]