Exterritoriale Besitzungen des Heiligen Stuhls
ausgelagerte Liegenschaften unter Hoheitsgewalt der römisch-katholischen Kirche / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
In den Lateranverträgen 1929 wurden dem Heiligen Stuhl vom Königreich Italien neben der Souveränität über den Staat der Vatikanstadt mehrere Gebiete und Gebäude in der heutigen Metropolitanstadt Rom übertragen, denen der Status der Exterritorialität verliehen wurde. Diese exterritorialen Besitzungen des Heiligen Stuhls (italienisch Zone extraterritoriali della Santa Sede) gehören nicht zum Territorium der Vatikanstadt, sondern zu dem Italiens. Ihr Status entspricht gemäß Art. 15 des Lateranvertrags dem der nach dem Völkerrecht besonders geschützten Residenzen der diplomatischen Vertreter auswärtiger Staaten.[1]
Verwaltet werden die Besitzungen vom Governorat der Vatikanstadt, sie sind Teil des vatikanischen Post- und Fernmeldewesen, und die öffentliche Ordnung wird durch das Gendarmeriekorps der Vatikanstadt gewährleistet.
Folgende Gebiete und Gebäude haben exterritorialen Status (die Aufzählung ist nicht erschöpfend):[2]
- die Patriarchalbasiliken San Giovanni in Laterano, Santa Maria Maggiore und San Paolo fuori le Mura, sowie die angeschlossenen Gebäude
- der Lateranpalast, das Baptisterium und die Scala Santa
- der Palazzo del Sant'Uffizio (Sitz des Glaubensdikasteriums), der auf italienischem Boden liegende Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie der Campo Santo Teutonico und das deutsche Kolleg (Collegio Teutonico di Santa Maria in Campo Santo) in der Nähe des Petersdoms
- der Palazzo di Propaganda Fide an der Piazza di Spagna
- das Gebiet, das den nordwestlichen Teil des Gianicolo-Hügels einnimmt, u. a. mit der Päpstlichen Universität Urbaniana, dem Päpstlichen Nordamerika-Kolleg, dem Päpstlichen Ukrainischen Kolleg, dem Päpstlichen Rumänischen Kolleg, dem Kinderkrankenhaus Bambino Gesù und der Kirche Sant’Onofrio al Gianicolo
- der Palazzo di San Callisto in Trastevere
- der Palazzo della Cancelleria am Corso Vittorio Emanuele II.
- der Palazzo Maffei Marescotti in Pigna
- das Sendezentrum von Radio Vaticano in Santa Maria di Galeria (seit 1951)
- das Pontificio Seminario Romano Minore
- die päpstliche Sommerresidenz in Castel Gandolfo
Außerdem ist jede Kirche innerhalb Italiens, in der der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, während dieses Zeitraums exterritorial.
Da sich die stadtplanerischen Anforderungen der Städte Rom und Castel Gandolfo und die Bedürfnisse des Heiligen Stuhls seit dem Inkrafttreten der Lateranverträge geändert haben, kam es seit 1929 mehrmals zu Gebietsabtäuschen und kleineren Korrekturen im Grenzverlauf der exterritorialen Gebiete. So wurde beispielsweise im Jahr 1979 der Palazzo della Dataria beim Quirinalspalast dem italienischen Staat übertragen, der im Austausch den Palazzo San Pio X an der Via della Conciliazione an den Heiligen Stuhl abtrat.