Erfindung
schöpferische Leistung zur Lösung eines gegebenen Problems Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Erfindung oder Invention ist eine schöpferische Leistung, durch die eine neue Problemlösung, also die Erreichung eines neuen Zieles mit bekannten Mitteln oder eines bekannten Zieles mit neuen Mitteln ermöglicht wird. Von Erfindungen wird besonders oft im Zusammenhang mit technischen Problemlösungen gesprochen, etwa von der Erfindung des Motors oder des Dynamits. Solche Erfindungen können unter Umständen durch ein Patent oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Erfindungen gibt es auch im kulturellen Bereich. So gilt etwa die moderne Oper als Erfindung Claudio Monteverdis.[1]
Vom Begriff der Erfindung ist die Entdeckung abzugrenzen. Eine Entdeckung betrifft bereits Vorhandenes, das bislang unbekannt und dessen Nutzen unbestimmt ist. Damit hat sich infolge der Entdeckung nichts geändert (außer der damit verbundene Wissenszuwachs eines Einzelnen oder der Allgemeinheit). Beispiele sind die Entdeckung der Schwerkraft, eines Planetoiden, eines chemischen Stoffes oder einer Tierart. Eine Erfindung dagegen betrifft stets eine neue Erkenntnis, die bisher nicht dagewesen ist. Diese Sache steht jedoch mit bereits Bekanntem in einem Zusammenhang, sie tritt nicht als etwas völlig Neues auf. Es werden an bekannten Gegenständen oder Verfahren Veränderungen vorgenommen, so dass ihre Wirkung qualitativ oder quantitativ verbessert wird.
Heute neigt man dazu, Erfindungen nur auf technische Verfahren oder Gegenstände zu beziehen und abstrakte Dinge, wie etwa die Erfindung eines neuen Versmaßes, davon auszunehmen.
Eine exaktere Definition lautet: Entdeckung ist die erstmalige Beschreibung eines Naturgesetzes, z. B. der elektrischen Kraft zwischen Atomen oder eines aus Naturgesetzen abgeleiteten Gesetzes, z. B. das Coulombsche Gesetz.
Erfindung hingegen ist die Anwendung der Naturgesetze in bisher nicht dagewesener Konstellation zur Lösung eines gegebenen Problems (Technik). Somit ist jede erstmalige Beschreibung oder Anwendung einer Technik eine Erfindung, zum Beispiel ein Sonnensegel für Raumschiffe. Ein neues Versmaß wendet keine Naturgesetze an und ist damit keine Erfindung, selbst wenn diese Schöpfung neu und genial wäre.
Erste Erfindungen machte bereits der Naturmensch. Sie betrafen insbesondere Werkzeuge, die eine bessere Verwendung von Arm und Hand zur Folge hatten. Nachdem der Mensch die Entdeckung gemacht hatte, dass ein Stein in der Hand die Wirkung des Armes erhöhte, konnte er dem Stein eine besondere Form geben, um dessen Wirkungsweise zu erhöhen. Das führte unter anderem zur Erfindung des Faustkeils, des Beils, der Axt, des Hammers, der Sichel und des Schwerts.
Kritiker argumentieren, der Mensch könne sich nicht als der erste Erfinder bezeichnen. Heute sei aus der Zoologie bekannt, dass auch Tiere wie Vögel die erforderlichen Fähigkeiten besäßen, um Erfindungen zu machen und diese an Artgenossen weiterzugeben. Säugetiere wie Schimpansen und Gorillas seien hierin sogar sehr gut. Allerdings ist es auch bei Bejahung dieses Ansatzes kaum möglich, ein solches Geschehen in den Bereich der Technik einzuordnen, was für echte Erfindungen definitionsgemäß erforderlich wäre.
Finke und andere (1992) beschäftigten sich mit den Prozessen des kreativen Erfindens unter Berücksichtigung des Geneplore-Modells. Nach diesem Modell lassen sich bei Erfindungsprozessen zwei Phasen unterscheiden:
Die preinventive forms besitzen nach Finke und anderen eine funktionsunabhängige Ästhetik und zeichnen sich außerdem durch implicit meaningfulness aus, so dass sie vielseitig und flexibel interpretierbar seien. Diese Ergebnisse legen nahe, bei kreativen Aufgabenstellungen häufiger das Prinzip function-follows-form anzuwenden.
TRIZ ist ein formalisierter Prozess zu konkreten Problemlösungsansätzen, die zu Erfindungen führen können.
Die westliche Zivilisation beruht weitgehend auf dem Ge- und Verbrauch von Gütern (und Dienstleistungen). Diese müssen erarbeitet werden. Das wird im Allgemeinen zumindest in seiner Quantität als unangenehm erlebt, daher sind die Menschen weitgehend bestrebt, möglichst effektiv zu arbeiten (Werkzeuggebrauch) beziehungsweise die nötige Arbeit von Maschinen verrichten zu lassen – ein Ziel, dem auch die meisten Erfindungen dienen.
Dazu bedurfte es – außer der Bewältigung der damit aufgeworfenen, oft tiefgreifenden Nebenwirkungen auf anderen Gebieten – der technischen Entwicklung auf dreierlei Stufen:
1. Material: Man braucht vielerlei haltbare, belastbare Werkzeuge
2. Energie: Die Werkzeuge müssen hergestellt, dann muss damit gearbeitet werden.
3. Information: Werkzeug-Bau und -Benutzung erfordern Wissen, Wissensverarbeitung, -weitergabe.
Dafür, ob eine Erfindung zu einem Fortschritt führt, ist nicht die Technik, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz entscheidend.[2] Diese Akzeptanz kann aber auch durch äußere Einflüsse erzwungen werden. Ein Beispiel dafür ist das Durchsetzen der Erfindung des Papiergelds in China. Wer Papiergeld als Zahlungsmittel ablehnte, wurde mit dem Tod bestraft.[3]
Eine patentfähige Erfindung wird am jeweiligen Stand der Technik gemessen und ist eine
nicht naheliegende Lehre zum technischen Handeln, das heißt eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs.
Im deutschen, österreichischen und Schweizer Patentrecht ist geregelt, dass die Erfindung auf einem technischen Gebiet liegen muss.[4] Damit wurde klargestellt, dass ein Patent nur für eine technische Erfindung erteilt werden kann, aber auch in jedem technischen Gebiet gleichermaßen erteilt werden muss.
Entdeckungen sind nicht patentierbar. Ebenso wenig werden wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Modelle als Erfindungen angesehen; auch sie werden entdeckt.
Auch geistig-schöpferische (sprich kreative) Werke aus Literatur, Musik oder Kunst werden nicht als Erfindung eingestuft. Ein Rechtsschutz solcher Werke kann sich aus dem Urheberrecht ergeben.
Computerprogramme sind in der Regel keine patentfähigen Erfindungen. Ausnahmen bestehen, wenn das Programm zur Steuerung von Naturkräften verwendet wird (z. B. Airbag, elektronische Motorsteuerung). Die genaue Abgrenzung wird derzeit sehr kontrovers diskutiert (siehe dazu Software-Patente).
Im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) werden in Artikel 52 die Ausschlüsse vom patentrechtlichen Erfindungsbegriff aufgeführt.
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