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Die Düsseldorfer Beschlüsse (auch: Düsseldorfer Sportverbot) wurden am 16. August 1961 vom Deutschen Sportbund (DSB) und vom Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland (NOK) getroffen.
Die Beschlüsse waren eine unmittelbare Folge des Mauerbaus, der am 13. August 1961 seinen Anfang nahm. Bis dahin hatte der DSB entgegen mehrfacher Forderungen bundesdeutscher Politiker an einem gesamtdeutschen Sportaustausch festgehalten. Nach der Abriegelung des Grenzverlaufs der Berliner Westsektoren hatte aber vor allem der damalige Westberliner Bürgermeister Willy Brandt vom westdeutschen Sport eine sichtbare Berlin-Demonstration eingefordert. Hintergrund war, dass der Westberliner Sportbetrieb schon länger von DDR-Sportverbänden boykottiert worden war. Dies forcierte die relativ schnelle Solidaritätsbekundung.
So wurde am 16. August 1961 im Düsseldorfer Parkhotel von Vertretern des geschäftsführenden Vorstandes des DSB und Mitgliedern des bundesdeutschen NOK folgende Erklärung beschlossen und anschließend auf einer Pressekonferenz verkündet:
In der Folge diskutierte die deutsche Bundesregierung diese Beschlüsse auch mit NATO-Ländern, um dort Solidarität einzufordern. In der Konsequenz bedeutet dies auch, dass DDR-Sportlern zeitweise die Einreise zu internationalen Meisterschaften in gastgebenden Nato-Ländern verwehrt wurde. Dies führte seitens einzelner Fachsportverbände dazu, dass in Erwartung der möglichen Nichtteilnahme von DDR-Sportlern internationale Meisterschaften sogar verlegt wurden.
Betroffen waren davon z. B. die Kanu-Weltmeisterschaften in Essen 1962, die abgesagt wurden[1]. „Da das repräsentative Auftreten der Kanusportler aus der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands – als Vertreter der sogenannten DDR – regierungsseitig nicht hingenommen werden konnte, gab es nur zwei Möglichkeiten. Entweder hätte die Zonenmannschaft an der Weltmeisterschaft nicht teilnehmen dürfen – dies hätte im Widerspruch zu dem Reglement gestanden, weil der Zonenverband selbständiges ICF-Mitglied ist – oder die Weltmeisterschaft musste ausfallen.“[2]
Die „Düsseldorfer Beschlüsse“ wurden durch den damaligen DSB-Präsidenten Willi Daume am 25. September 1964 wieder aufgehoben[3]. Mit Wirkung vom 30. September 1965 wurde seitens der Bundesrepublik der Sportverkehr auf Vereinsebene wieder freigegeben[4].
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