Doppelherrschaft
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Die Doppelherrschaft (auch Biarchie oder Diarchie, veraltet Dyarchie) ist eine Form der Herrschaft. Sie liegt vor, wenn eine Institution bzw. Organisation zwei gleichberechtigte Führungspersönlichkeiten hat, die ebenbürtig häufig unterschiedliche, je nach Stärken und Kontext, aber komplementäre Verantwortungsbereiche wahrnehmen.[1] Die Doppelherrschaft ist die Verflechtung zweier miteinander verbundener, voneinander abhängiger, aber auch institutionell einander widerstrebender Gewalten.