Domkapitel
Leitungskörperschaft einer Bischofskirche / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Domkapitel (von mittelhochdeutsch kapitel „Zusammenkunft“, „feierliche Versammlung“), auch als Kathedralkapitel oder Domstift bezeichnet, ist die Leitungskörperschaft einer Bischofskirche in administrativen und liturgischen Fragen.[1] Im modernen kanonischen Recht sind es die Geistlichen, zu deren Aufgaben die administrative und liturgische Leitung der Kathedralkirche gehören.[2] die Mitglieder eines Domkapitels werden Domkapitulare oder auch Domherren genannt. Wenn die Bischofskirche zugleich Metropolitansitz ist, lautet die Bezeichnung Metropolitankapitel.
![Thumb image](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/6b/Domkapitel_an_der_Kathedral-_und_Domkirche_zum_heiligen_%C3%84gydius_in_Graz%2C_Steiermark%2C_2010.jpg/640px-Domkapitel_an_der_Kathedral-_und_Domkirche_zum_heiligen_%C3%84gydius_in_Graz%2C_Steiermark%2C_2010.jpg)
Als Domkapitel wird auch das Mensalgut (die Pfründe) der Domkapitulare als Körperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.[3]