Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
deutsche Bundesoberbehörde Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und hat seinen Dienstsitz in Langen (Hessen). Das BAF nimmt neben den ihm im Luftverkehrsgesetz zugewiesenen Aufgaben weitere dem Bund obliegende Flugsicherungsaufgaben im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraumes (Single European Sky - SES) wahr. Schwerpunkt ist dabei die Zertifizierung und Überwachung der zivilen Flugsicherungsorganisationen sowie die Lizenzierung von Flugsicherungspersonal. Es arbeitet eng mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr als Aufsichtsbehörde über die militärische Flugsicherung zusammen.
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 9. August 2009 |
Hauptsitz | Langen, Hessen |
Behördenleitung | Karsten Baumann |
Bedienstete | 104[1] |
Haushaltsvolumen | 9,6 Mio. EUR (2019)[2] |
Netzauftritt | www.baf.bund.de |
Die Gründung des BAF geht ursprünglich zurück auf den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung, das die Bundesregierung am 14. Dezember 2005 in den Deutschen Bundestag einbrachte.[3] Neben der Schaffung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der damit verbundenen Übertragung der Aufsichtsaufgaben war die Ermöglichung einer Kapitalprivatisierung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Schwerpunkt des Gesetzes.
Am 24. Oktober 2006 verweigerte Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz seine Unterschrift und begründete dies u. a. damit, dass grundgesetzlich eine bundeseigene Verwaltung im Bereich Flugsicherung vorgesehen war (Art. 87d Abs. 1 Satz 1GG-alt). Damit wurde zunächst nicht nur eine Kapitalprivatisierung - sondern Mangels Errichtungsgesetz auch die Gründung des BAF gestoppt. Dabei verrichtete der Aufbaustab in der Folge als Außenstelle des Referates LR 23 des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen seinen Dienst.
Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft und damit formell das BAFals Bundesoberbehörde errichtet.[4] Die offizielle Gründung erfolgte am 9. August 2009 und die Indienststellung am 18. September 2009 mit einem Festakt am Dienstsitz in Langen in Anwesenheit des seinerzeitigen Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee. Erster Leiter der Behörde war Nikolaus Herrmann, sein Nachfolger wurde am 2. November 2020 Karsten Baumann.[5]
Das Bundesaufsichtsamt besteht aus fünf Referaten, einem zivil-militärischen Verbindungsbüro und einem Leitungsstab mit den Schwerpunkten (internationale) Koordination und Presse-/Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufgaben der Referate im Einzelnen:
Am 20. Juli 2015 wurde in Langen (Hessen) im Rahmen eines Festaktes das Rahmenabkommen zwischen dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) unterzeichnet. Der damalige Direktor des BAF, Nikolaus Herrmann, und der damalige Amtschef des LufABw, Generalmajor Ansgar Rieks, unterzeichneten im Beisein von weiteren Vertretern beider Behörden das Dokument über die künftige Zusammenarbeit.
Das am Standort des BAF in Langen angesiedelte, aber (auch) organisatorisch in das LufABw eingegliederte Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung der Bundeswehr (VBB) steht sowohl allen BAF-Referaten als auch der Bundeswehr als zentraler Ansprechpartner für Themen rund um die zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich der Flugsicherung zur Verfügung.[6]
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