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Mitarbeiter, der Geschäftsvorfälle in die Geschäftsbücher eingibt und prüft Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Buchhalter (Accountant) geben in der Geschäftsbuchhaltung die beim geschäftlichen Verkehr eines Unternehmens anfallenden Daten finanzieller Geschäftsvorfälle in die Geschäftsbücher ein, prüfen diese und führen am Ende einer Rechnungsperiode in der Finanzbuchhaltung vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss durch. Zusätzlich zu der Bearbeitung der Transaktionen von Kunden (Debitorenbuchhaltung) und Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung) fallen Aufgaben wie das Verfassen von Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und eventuell auch Verzollungserklärungen an. Die dem Unternehmen dienenden langlebigen Wirtschaftsgüter werden in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Buchhaltung liefert das Zahlenwerk und somit die Arbeitsgrundlage für das Controlling und stellt Informationen für die Geschäftsleitung bereit.
Buchhalter sind als kaufmännische Angestellte tätig. In Deutschland ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung Voraussetzung für eine Anstellung. Buchhalter ist hier ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung, allerdings existiert eine berufliche Weiterbildung mit dem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter. In Österreich besteht ein Ausbildungsberuf Buchhalter. Die Berufsbezeichnung im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit ist in Österreich eine durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) geschützte Bezeichnung.
Buchungen und Jahresabschlüsse, die von Buchhaltern vorgenommen wurden, werden i. d. R. von Revisoren geprüft. Dies können, je nach Betriebsgröße und interner Organisation, externe Revisoren wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater bzw. vereidigte Buchprüfer oder auch eine interne Revisionsabteilung sein.
In Deutschland ist der Buchhalter ohne weitere Zusätze keine geschützte Berufsbezeichnung. Für buchhalterische Tätigkeiten wird in der Regel nur ein kaufmännischer Ausbildungsberuf gefordert. Darüber hinaus kann eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter absolviert werden[1]. Auch Steuerberater führen als Dienstleister Aufgaben der Buchhaltung aus.
In Österreich werden fünf geschützte Berufsbezeichnungen für die selbständige Berufsausübung unterschieden.
Der gewerbliche Buchhalter gehört der Wirtschaftskammer an. Er besitzt weitgehende Rechte der Buchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung, darf jedoch nicht bilanzieren. Mit der Einführung des Bilanzbuchhalters durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 endete die Möglichkeit, diesen Beruf aufzunehmen, am 30. Juni 2008.
Der selbständige Buchhalter (SBH), ebenfalls eine geschützte Berufsbezeichnung, ist ein freier Beruf und gehörte seit seiner Einführung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an. Die Rechte der selbständigen Buchhalter sind im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt. Selbständige Buchhalter sind im Wesentlichen zur Buchhaltung und Bilanzierung (innerhalb gewisser Umsatzgrenzen) berechtigt, nicht jedoch zur steuerlichen Vertretung im vollen Ausmaß. Beide Berufsstände wurden 1999 anlässlich der EU-rechtlich bedenklichen Rechtslage eingeführt, nach der ausschließlich Wirtschaftstreuhänder zur Buchführung für Dritte berechtigt waren – in den meisten EU-Ländern ist das ein freies Gewerbe.
Mit der Einführung des Bilanzbuchhalters durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 endete die Möglichkeit der Aufnahme dieses Berufes ebenfalls am 30. Juni 2008. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass selbständige Buchhalter, die die Voraussetzungen zur Aufnahme des neuen Berufes Bilanzbuchhalter nicht erbringen, mit 1. April 2008 aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ausscheiden mussten und der Wirtschaftskammer Österreich zugeordnet wurden.
Der Bilanzbuchhalter wurde nach langen Verhandlungen zwischen den beiden Kammern 2006 eingeführt. Bei grundsätzlich gleichen Rechten konnte er seine Kammerzugehörigkeit auswählen und jährlich wechseln. Er besitzt alle Rechte der bisherigen gewerblichen und selbständigen Buchhalter, wird öffentlich bestellt und verfügt über erweiterte Berufs- und Vertretungsrechte. Bisherige gewerbliche und selbständige Buchhalter konnten sich bei Nachweis entsprechender Ausbildung oder Prüfung bis 31. Dezember 2007 mit erleichterten Übergangsbestimmungen zum Bilanzbuchhalter bestellen lassen. Ende 2012 endete das Wahlrecht betreffend Kammerzugehörigkeit; seitdem gehören alle Buchhalter der Wirtschaftskammer an. Vom Berufsumfang her entspricht der österreichische Bilanzbuchhalter eher einem deutschen Steuerberater, da er wesentliche Rechte besitzt, die in Deutschland dem Steuerberater vorbehalten sind.
Der Buchhalter und Personalverrechner (neu) wurden ebenfalls mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz geschaffen. Es handelt sich dabei um Teilberechtigungen des neuen Bilanzbuchhalters, die ebenfalls der Bestellung und Aufsicht durch die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe unterliegen. Bis Juni 2011 wurden in den neuen Berufen 3.108 Personen bzw. Gesellschaften öffentlich bestellt. Dazu kommen noch 856 selbständige und 2.935 gewerbliche Buchhalter. Damit üben nahezu 7.000 Personen bzw. Gesellschaften einen selbständigen Buchhaltungsberuf aus.
Zu unterscheiden ist die unselbständige Ausübung der oben angegebenen Berufe. Diese ist an keine speziellen berufsrechtlichen Vorschriften gebunden.
Als Regulierungsbehörde wurde die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe geschaffen. Diese ist auch für Fachprüfungen sowie die Überprüfung der weiteren Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung als Bilanzbuchhalter, Personalverrechner oder Buchhalter gem. BibuG sowie für die in einer Ausübungsrichtlinie festgelegten Standesregeln und für Disziplinarngelegnheiten zuständig.
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) trat am 1. Jänner 2007 in Kraft. In einer Novellierung Anfang 2008 wurde u. a. die EU-Berufsqualifikationsrichtlinie umgesetzt, die auch für ausländische Bilanzbuchhalter eine erleichterte Aufnahme der Dienstleistung in Österreich gestattet. Weitere Novellierungen im Jahr 2010 betrafen verschärfte Bestimmungen zu Verhinderung von Geldwäsche, die Umsetzung des neuen österreichischen Insolvenzrechtes sowie die Regelungen im Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft.
Die praktisch tätigen Fachleute des Rechnungswesens werden in der Schweiz berufsbegleitend (höhere Berufsbildung) und normalerweise nicht – wie in anderen Ländern üblich – an der Hochschule ausgebildet. Ausbildung und Prüfung sind praxisorientiert und stärker spezialisiert als eine vergleichbare Hochschulausbildung. Die Prüfung hat sich aus der Meisterprüfung entwickelt. Die Diplom-Buchhalterprüfung wurde vom KV Schweiz 1909 das erste Mal durchgeführt. 1934 erhielt sie mit dem neuen schweizerischen Berufsbildungsgesetz die staatliche Anerkennung.
Mit dem Bilanzbuchhalter vergleichbar ist der Inhaber des eidgenössischen Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen. Den Fachausweis erlangt man in der Regel nach einer fachspezifischen, berufsbegleitenden Weiterbildung über fünf Semester und der abschließenden Berufsprüfung. Nach weiteren fünf Semestern kann die höhere Fachprüfung abgelegt werden, mit der das Eidgenössische Diplom zum diplomierten Experten in Rechnungslegung und Controlling erlangt wird. Träger der Ausbildung und Prüfung ist der VEB Schweiz zusammen mit dem KV Schweiz und dem Bund.
Die eidgenössische Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung sind staatlich reglementiert und gehören zur höheren Berufsbildung, die zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungswesens darstellt. Die Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und anerkannte Abschlüsse mit gutem Ruf. Während Fachausweisinhaber häufig höher qualifizierte Aufgaben in der Sachbearbeitung des Rechnungswesens (wie beispielsweise die Vorbereitung des Jahresabschlusses) übernehmen, werden aus den diplomierten Experten überwiegend (Nachwuchs-)Führungskräfte für das Finanzwesen rekrutiert.
Deutschland:
Schweiz:
Österreich:
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