Briefmarken-Jahrgang 1960 der Deutschen Post der DDR
aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Mit dem Briefmarken-Jahrgang 1960 emittierte die Deutsche Post der DDR 61 Sondermarken und einen Block, die sämtlich auf Papier mit dem Wasserzeichen Nr. 3 (DDR um Kreuzblume) gedruckt wurden und die Länderbezeichnung „Deutsche Demokratische Republik“ tragen. Für immerhin 16 Werte war ein Zuschlag zur Förderung des Sports, der Errichtung von antifaschistischen Gedenkstätten und zum Bau eines FDGB-Urlauberschiffs zu bezahlen, was eine Summe von 1,40 DM ergab.
Briefmarkenblock 1960 |
Tod des DDR-Staatspräsidenten Wilhelm Pieck Michel Blocknummer 16 |
Seit 1955 wurden bei den meisten Sonderbriefmarkensätzen in der Regel ein Wert sowie fast alle Blocks und die ab 1962 erschienenen Kleinbogenausgaben in deutlich reduzierter Auflage gedruckt. Diese sogenannten Werte in geringer Auflage waren, abgesehen von einer in der Regel auf zwei Stück pro Postkunde begrenzten Abgabe am ersten Ausgabetag und am ersten Tag nach Ablauf der Abholfrist, nur mit einem Sammlerausweis an den Postschaltern oder über einen zu beantragenden Direktbezug bei der Versandstelle der Deutschen Post in Berlin erhältlich. In diesem Markenjahr betrug die Auflagenhöhe dieser Werte 1 000 000 oder 1 100 000 Stück. Die erste einzelne geschnittene Sondermarke der DDR-Post (Mi.-Nr. 805 B) wurde in 2 Mio. und Block 7 in 2,1 Mio. Exemplaren gedruckt.
Dauermarken gelangten lediglich als Markenheftchen der Fünfjahrplan-Dauerserie (Heftchen-Nr. 3) im Dezember 1960 an die Schalter. Das Heftchen, dem auch postalische Hinweise zu den gültigen Portosätzen und Werbeblätter u. a. zum Zahlenlotto beigegeben waren, beinhaltete bei einem Abgabepreis von 2.- DM jeweils einmal die Heftchenblätter 7 bis 9 mit insgesamt 6 Werten zu 5 Pf., 7 Werten zu 10 Pf. und 5 zu 20 Pf. Für Sammlerzwecke wurden auch Markenheftchenbogen, die jeweils 9 Heftchenblätter umfassten und bei denen die vorhandenen Blindfelder mit roten Andreaskreuzen bedruckt wurden, abgegeben.
Die Gültigkeit fast aller Sondermarken endete am 31. März 1962, nur beim Wert zum Aufbau der Nationalen Gedenkstätte Sachsenhausen (Mi. 783 A) ein Jahr später. Die Dauermarken aus dem Markenheftchen galten – ausgenommen der 20 Pf-Wert (Mi. 580), der nur bis zum 31. Mai 1962 verwendet werden durfte – bis 31. Dezember 1962.