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Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1971 bis 1978
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Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1971 bis 1978 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie sich nach der am 1. August 1971 in Kraft getretenen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung − StVO − vom 20. Mai 1971 darstellten. Die Gliederung und Darstellung der Verkehrszeichen in der damals gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 30. Januar 1964[1] wurden auf Beschluss des Ministerrats der DDR, des Ministers des Inneren und Chefs der Deutschen Volkspolizei durch die Änderungsnovelle vom 20. Mai 1971, die am 1. August 1971 in Kraft trat, teils tiefgreifend verändert.[2] Die StVO von 1964 trat mit Einführung der neuen StVO am 1. Januar 1978 außer Kraft.[3] Allerdings wurde die neue TGL 12096/01, welche die Normierung der nun gültigen Verkehrszeichen festlegte, erst im November 1978 veröffentlicht und am 1. Mai 1979 verbindlich.[4] Somit konnten frühestens Ende 1978 Schilder nach der neuen StVO gefertigt werden. Zusätzlich werden in dieser Bildtafel straßenverkehrsrelevante Zeichen beziehungsweise Signale der Verordnungen über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) wiedergegeben.
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Paragraph 24/1 der Änderungsverordnung legte fest: „Die Bilder 58 und 63 der Anlage 1 werden gestrichen.“ Bei einer Reihe weitere Bilder wurde die Bedeutung oder die Bilder selbst verändert. Tatsächlich waren bereits mit Einführung der TGL 10629, die am 1. Januar 1968 gültig wurde, alle Verkehrszeichen der StVO von 1964 nach neuen Richtlinien überarbeitet worden. So fand 1968 auch der Herzpfeil erstmals Eingang in die Sinnbildgestaltung der DDR. Eine weitere Neuerung war die Aufnahme der Autobahnbeschilderung in den Verkehrszeichenkatalog. Diese Beschilderung war vorher gesondert geregelt worden. Den gleichen Schritt bei der Autobahnbeschilderung hatte die damals aktuelle westdeutsche Straßenverkehrs-Ordnung mit der Neufassung von 1970, die am 1. März 1971 in Kraft trat, bereits vollzogen.[5] Während man im Westen ab 1971 für die Autobahnbeschilderung einen neuen, helleren Blauton (RAL 5017 – Verkehrsblau) wählte, orientierten sich die Verantwortlichen im Osten an der ersten TGL 21196 von 1969 und wählten den Farbton 1464 „Ultramarin“, der entfernt auf dem Farbton RAL 32 h (blau)[6] aus dem 1932 eingeführten RAL-Farbtonregister 840 B 2 fußte. Dieser RAL-Farbton, der später RAL 5002 (Ultramarinblau) genannt wurde,[7] war bereits für die ersten deutschen Autobahnschilder verwendet worden und hatte auch jahrzehntelang die Verkehrszeichen der bundesdeutschen Autobahnen geprägt.