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gegenwärtig und historisch unterschiedliche Verwaltungsbehörden Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bezirksamt beschreibt gegenwärtig und historisch unterschiedliche Verwaltungsbehörden.
Ein Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung (Senat) untergeordnete Verwaltungsbehörde in großen Städten wie Berlin, Hamburg auf der Ebene der Bezirke.
In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt. Dabei gilt:
Bezirksamt war in einigen deutschen Ländern die Bezeichnung der unteren staatlichen Verwaltungsebene, z. B. von 1862 bis 1939 im Königreich bzw. Freistaat Bayern (siehe Bezirksamt (Bayern)) einschließlich der Pfalz (1875 gab es 151 Bezirksämter). Dabei meinte Bezirksamt sowohl die Behörde im administrativen Sinne als auch den Amtssprengel (Amtsbezirk) im geographischen Sinne. Die Funktionsbezeichnung des Behördenleiters war Bezirksamtsvorstand und er trug den Titel Bezirksamtmann (ab dem 1. April 1920 lautete die Amtsbezeichnung Bezirksoberamtmann[1]). Ähnliches galt für das Bezirksamt in Baden, dessen Leiter allerdings als Amtmann bzw. Oberamtmann bezeichnet wurde.
Im Zuge der Gleichschaltung der Länder in der Zeit des Nationalsozialismus wurden zum 1. Januar 1939 die Bezeichnungen der unteren staatlichen Verwaltungsebene reichsweit an die seit Anfang des 19. Jahrhunderts in Preußen üblichen Strukturen angeglichen (Regierungsbezirk, Landkreis und Landrat). Die Vereinheitlichung der Bezeichnungen betraf alle Gemeindeverbände im außerpreußischen Deutschland; sie galt in Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Hessen, Oldenburg, Sachsen, Thüringen und Württemberg.[2]
Auch in den deutschen Kolonien gab es Bezirksämter.
In Österreich gibt es Bezirksamt genannte Behörden nur in Wien für die 23 Wiener Gemeindebezirke mit je einem Bezirksvorsteher.
Die Ämter der politischen Bezirke (Verwaltungsgliederung unterhalb der Landesebene in den anderen acht Bundesländern) heißen Bezirkshauptmannschaft.
Allerdings gab es zwischen 1853 und 1867 Bezirksämter als Verwaltungsbehörden der 1849 geschaffenen Amtsbezirke.
In der Schweiz nehmen Bezirksämter in manchen Kantonen Aufgaben in der Strafrechtspflege sowie als Beschwerdeinstanzen und Aufsichts- und Bewilligungsbehörden wahr. Dabei bilden die Bezirke jeweils die Verwaltungsebene zwischen Kanton und Gemeinden. Der Leiter eines Bezirksamtes heißt Bezirksammann, Bezirksamtmann oder Statthalter (Regierungsstatthalter).
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