Besitzverbot
Verbot für den Besitz an bestimmten Gegenständen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Das Besitzverbot bedeutet den Ausspruch eines Verbots für den Besitz an bestimmten Gegenständen und Tieren. Es ist meistens mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Sanktionsdrohungen verbunden. Dem Besitzverbot liegt eine besondere Gefährlichkeit oder Verwerflichkeit der Sache zugrunde. Typische Besitzverbote bestehen für folgende Gegenstände:
- Waffen (WaffG)
- Betäubungsmittel (BtMG)
- Kinder- und Jugendpornografie sowie Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§§ 184b, 184c, 184l StGB)
- bedrohte Tiere und Pflanzen (BNatSchG, Artenschutz)
- getarnte Abhörsender (§ 8 TTDSG).
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Besitzverbote sind Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 des GG), die durch die damit verfolgten Ziele gerechtfertigt werden.