Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
Straftatbestand, nach § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand (Vergehen), der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird § 166 häufig, juristisch unzutreffend,[1] als Gotteslästerungsparagraph oder Blasphemieparagraph bezeichnet.