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deutscher Berufsverband der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) wurde 1967 gegründet und vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder.
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e. V. (BDK) | |
---|---|
Rechtsform | eingetragener Verein |
Gründung | 1967 |
Sitz | Berlin |
Zweck | Berufsverband der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie |
Vorsitz | Hans-Jürgen Köning (1. Bundesvorsitzender), Sabine Steding (2. Bundesvorsitzende) |
Geschäftsführung | Stephan Gierthmühlen |
Mitglieder | 2364 (2022) |
Website | www.bdk-online.org |
Satzungsmäßige Aufgaben[1] des BDK sind
Der BDK ist eng mit dem German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics (GBO)[7], der Initiative Kiefergesundheit (IKG)[8] und der Kieferorthopädie Treuhand verbunden. Mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften auf dem Gebiet der Kieferorthopädie (Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, Deutsche Gesellschaft für Alignerorthodontie, Deutsche Gesellschaft für Linguale Orthodontie etc.) besteht ein regelmäßiger fachlicher Austausch.
Als ordentliches Mitglied des BDK können Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, dem Verband beitreten, die in Deutschland wohnen und arbeiten und auf dem Fachgebiet der Kieferorthopädie in freier Praxis oder als Hochschullehrer, Angestellter oder Beamter tätig sind oder waren. Außerordentliches Mitglied kann werden, wer sich als Zahnarzt in der Weiterbildung zum Kieferorthopäden befindet.
Organe des BDK sind die Mitgliederversammlung, die Landesverbände, der Bundes- und der Gesamtvorstand.[1]
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des BDK. Sie tritt in der Regel einmal pro Jahr im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie zusammen.
Die Mitglieder im Bereich einer Landeszahnärztekammer bilden einen Landesverband. Derzeit bestehen Landesverbände in 15 Bundesländern, außer in Sachsen.
Der Gesamtvorstand besteht aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und aus den Vorsitzenden der Landesverbände. Die Landesvorsitzenden erstatten auf den Sitzungen des Gesamtvorstandes Bericht. Der Gesamtvorstand ist vor wichtigen berufs- und verbandspolitischen Entscheidungen einzuberufen, mindestens aber zweimal im Jahr.
Der Bundesvorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Bundesvorsitzenden sowie 5 Beisitzern. Der Bundesvorstand wird durch die Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt.
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