Berliner Tabelle
Leitlinie für Unterhaltsleistungen / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Die Berliner Tabelle ergänzte als Unterhaltsleitlinie seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 bis Ende des Jahres 2007 die vom Deutschen Familiengerichtstag herausgegebene Düsseldorfer Tabelle von 1962.[1] Sie fungierte dabei als „Vortabelle“ in den neuen Bundesländern und Berlin.[2] Wesentlicher Unterschied waren zunächst drei[3] und später zwei zusätzliche Einkommensgruppen unterhalb der niedrigsten Gruppen der Düsseldorfer Tabelle.[2] Die Anwendung der Berliner Tabelle endete durch Änderung des deutschen Unterhaltsrechts am 21. Dezember 2007 zum nachfolgenden Jahresende.[4]