Bayerisches Oberstes Landesgericht
oberstes ordentliches Gericht des Freistaates Bayern / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz in München und Außensenaten in Nürnberg und Bamberg ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern. Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG. 1935 durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst, wurde es nach dem Zweiten Weltkrieg wiedererrichtet und hatte seinen Sitz in München. 2006 wurde es aufgelöst. Auf Initiative des Ministerpräsidenten Markus Söder beschloss der Bayerische Landtag 2018, das Gericht zum 15. September desselben Jahres wieder einzurichten.[1]