Ausschankmaß
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Ein Ausschankmaß ist ein Schankgefäß mit wohldefiniertem Hohlmaß. Es wird meist in Form eines Trinkglases, Bierglases, Bechers, Kruges oder einer Karaffe benutzt und ist zum entgeltlichen Ausschank von Getränken zum sofortigen Verbrauch innerhalb der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben.[1] Dazu gehört, je nach Landesrecht, selbst der entgeltliche Ausschank von Leitungswasser. Für Gefäße zum Ausschank von Kaffee, Tee oder Milchmischgetränken (zum Beispiel Tassen, Kannen, Gläser) sind keine Volumenangaben erforderlich. Die Volumenangaben dürfen auch bei Beistellgläsern fehlen, die zusammen mit einer ursprünglich verschlossen gelieferten, definiert abgefüllten Flasche oder Dose serviert werden. Auch bei unentgeltlicher Abgabe oder im privaten Bereich sind im Allgemeinen keine Ausschankmaße erforderlich.
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