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Aufbahrung
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Aufbahrung ist das offene oder geschlossene Aufstellen eines Verstorbenen auf einer Bahre oder Liege während eines gesetzlich bestimmten oder eines behördlich genehmigten Zeitraumes[1] in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beerdigung auf einer Totenbahre oder in einem Sarg.
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