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preußischen Amtsgericht mit Sitz in Nordstrand Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Amtsgericht Nordstrand war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Nordstrand.
Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Nordstrand als eines von 12 Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Insel Nordstrand mit der Pohnshallig.[2]
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Nordstrand blieb bestehe und war nun dem Landgericht Flensburg nachgeordnet.
Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Husum die Gemeindebezirkebezirke Elisabeth-Sophien-Koog und Nordstrand.[3]
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]
1902 wurde das Amtsgericht Nordstrand aufgehoben. Sein Sprengel wurden dem Amtsgericht Husum zugeordnet.[5] Die Aufhebung wurde zum 1. Oktober 1902 wirksam.[6]
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