Das bergische Amt Angermund entsprach weitestgehend dem Gebiet um den Angerbach, einem 35,8km langen rechtsrheinischen Zufluss zum Niederrhein. Im Norden wurde das Amt Angermund begrenzt durch die Stadt Duisburg, im Nordwesten durch die Stadt Uerdingen, im Osten durch die Reichsabtei Werden mit Kettwig an der Ruhr und im Süden durch die Stadt Düsseldorf.
Am südlichen Ende des alten Ortskerns von Düsseldorf-Angermund befindet sich die Burg Angermund aus dem 13. Jahrhundert. Sie war neben Haus Angerort eine der nördlichsten Bastionen der Grafen von Berg und Sitz des Amtmanns zu Angermund. Dieses nördliche Gebiet, südlich der Ruhr gelegen, gehörte ab etwa 1212 zum Einflussbereich der Grafen zu Berg. Die älteste urkundliche Überlieferung für eine Burg aus dem Jahr 1188 nennt sie Castrum Angermunt et curiam. Als erster amtlicher Vertreter des Grafen, damals noch mit „officialis“ bezeichnet ist ein Ritter Zobbo 1303 nachweisbar. Die Bezeichnung „amptmann“ wurde in Urkunden ab etwa 1350 verwendet.[2] Das Amt Angermund zählt zu den acht alten Bergischen Ämtern, die in einer Urkunde vom 6. September 1363 aufgelistet wurden.[3] Spätestens im Jahr 1423 hatte sich der Ort nahe der Burg zur Freiheit Angermund entwickelt.
Das zuständige Gericht für das Amt Angermund saß in dem nahe Kaiserswerth gelegenen (um 1700 im spanischen Erbfolgekrieg völlig untergegangen) Ort Kreuzberg. Es war eines der bedeutendsten Gerichte der Grafschaft Berg, das schon im 12.Jahrhundert als ein Grafengericht unter dem Vorsitz eines fürstlichen Amtmanns erwähnt ist.
Als Beamter des Landesherrn war der Amtmann von Angermund auch Vorsitzender des Schöffengerichts in Düsseldorf und Amtmann von Düsseldorf, bis ab etwa 1335 in seiner Vertretung ein Schultheiß Gerichtsvorsitzender in Düsseldorf wurde. 1371 löste Graf Wilhelm von Berg Düsseldorf ganz aus dem Verband des Landgerichts Kreuzberg und gab Düsseldorf damit die volle Gerichtshoheit.
Ende des 18. Jahrhunderts war das Amt in folgende Einheiten gegliedert:[4]
Im Jahr 1806 kam das Herzogtum Berg im Rahmen eines Tauschvertrages mit dem bayerischen König Maximilian I. Joseph an Napoleon, der seinen Schwager Joachim Murat als Regenten einsetzte. Mit der Einführung der französischen Verwaltungsstrukturen im Großherzogtum Berg (1808) wurde das Amt Angermund aufgelöst und dem Kanton Ratingen zugeordnet.
Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft bestand das Amt Angermund im Königreich Preußen und später im Freistaat Preußen jedoch als Bürgermeisterei wieder fort bis zur endgültigen Auflösung am 31. Dezember 1928 im Zuge einer großen Gebietsreform. Rechtsnachfolger wurde am 1. Januar das neue Amt Angerland.
Das Gebiet des historischen Amtes Angermund gehört heute zu den Städten Düsseldorf, Duisburg, Mülheim, Essen sowie zum Kreis Mettmann.
Unter anderen standen folgende Amtmänner (in Urkunden auch Schultheiß genannt) der Verwaltung vor:[5][6][7][8][9][10]
Heinrich Schmitz: Zur Geschichte von Angermund und Umgebung. 1. Teil: Geschichte der Angermunder Gemarken unter besonderer Berücksichtigung der Bürgermeisterei Angermund, Duisburg 1921.
Heinrich Schmitz: Angermunder Land und Leute. Ein Heimatbuch von Heinr. Schmitz-Lintorf, Duisburg-Wedau 1926.
Albrecht Brendler: Die Entwicklung des Bergischen Amtes Angermund. In: Rheinische Vierteljahrsblätter. Jg.63, 1999, S.124ff. (Digitalisat (PDF; 6,3MB) der Universität Bonn).
Albrecht Brendler: Auf dem Weg zum Territorium. Verwaltungsgefüge und Amtsträger der Grafschaft Berg 1225–1380. Inaugural-Dissertation, Bonn 2015, S.51–79. (Digitalisat (PDF; 3,9MB) der Universität Bonn).
Albrecht Brendler:Auf dem Weg zum Territorium. Verwaltungsgefüge und Amtsträger der Grafschaft Berg 1225–1380. Inaugural-Dissertation. Universität Bonn, Bonn 2015, S.57 (uni-bonn.de[PDF; 4,1MB]).
Renate Leffers: Die Neutralitätspolitik des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm als Herzog von Jülich-Berg in der Zeit von 1636–1643, Bergische Forschungen, Band VIII, Neustadt an der Aisch 1971, S. 94.
Werner Bergmann, Hans Budde, Günter Spitzbart (Bearb.): Urkundenbuch der Stadt Duisburg 1 (904–1350) (= Duisburger Geschichtsquellen, Band 8), Duisburg 1989, S. 126f., Nr. 100. Die in der Literatur vielfach zu findende Identifizierung dieses Schultheißen mit dem in der zugrunde liegenden Duisburger Urkunde direkt davor genannten Ritter Jakob von Quettingheim (Jacobus de Quettinchem miles) beruht laut Brendler (1999), S. 134 auf einem Lesefehler.
Heinrich Ferber: Das Verzeichnis der Kellner von Angermund, in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichts-Vereins, 5. Band, Düsseldorf 1890, S. 163 f. (Digitalisat bei Google Bücher)