Abbildungsmaßstab
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Der Abbildungsmaßstab (Formelzeichen [1]), kurz oft Maßstab genannt, ist definiert als das Verhältnis zwischen der Bildgröße
der optischen Abbildung eines Gegenstandes und dessen realer Objektgröße
oder Dinggröße. Alternativ kann der Abbildungsmaßstab auch über das Verhältnis von Bildweite
zur Objektweite
bestimmt werden:
Für oder für
ist es oft üblich, den Betrag des Abbildungsmaßstabs als das Verhältnis 1:y beziehungsweise y':1 anzugeben. Ist der Abbildungsmaßstab größer als 1 (in der Reproduktionstechnik meist als 100 % angegeben[3]) spricht man von Vergrößerung, bei
von Verkleinerung.
- Bei einem Abbildungsmaßstab von 1 (100 %) sind die Abbildung und der Gegenstand gleich groß.
- Bei einem Abbildungsmaßstab von 0,5 (50 %) ist die Abbildung halb so groß wie der Gegenstand.
- Bei einem Abbildungsmaßstab von 2 (200 %) ist die Abbildung doppelt so groß wie der Gegenstand.