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völkerrechtlicher Vertrag Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das AETR-Abkommen (frz. Accord Européen sur les Transports Routiers, deutsch: Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, englisch: European Agreement concerning the work of crews of vehicles engaged in international Road Transport), bestimmt grenzübergreifend die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr (Lkw und Bus).
Die englische und die französische Sprachfassung des Übereinkommens sind gleichermaßen verbindlich.
Zuständig für das Übereinkommen ist der Binnenausschuss der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE).
Mitgliedsstaaten des AETR sind: alle EU-Staaten sowie Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Liechtenstein, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, die Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Belarus.
Deutschland ist seit 1976 Mitglied des Abkommens.
Für Deutschland gilt (wie für alle EU-Staaten) bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten vorrangig die EG-Verordnung 561/2006, sowie ergänzend die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Details dazu unter Lenk- und Ruhezeiten. Jedoch enthält § 21a ArbZG folgenden Vorbehalt: „Die Vorschriften der VO (EG) 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.“
Nachdem auch Finnland und die Niederlande den vereinbarten Änderungen formell zustimmten, trat die 6. Änderung zum AETR-Abkommen am 20. September 2010 in Kraft. Seither gilt die modifizierte 12-Tage-Regelung der VO (EG) 561/2006 auch im Europaverkehr. Die wöchentliche Höchstlenkzeit wurde, wie auch in der VO (EG) 561/2006, auf 56 Stunden festgesetzt.[2] Zudem wurde damit der Einbau des digitalen Tachographen auch in den AETR-Mitgliedstaaten außerhalb der EU Pflicht.[3]
Die Zulässigkeit der Bestimmung innerhalb der EU, bzw. die Kompetenz der EU zum Abschluss entsprechender völkerrechtlicher Verträge (auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage in den europäischen Verträgen) wird als AETR-Doktrin bezeichnet.