1G-Regel
Zutrittsregel im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zutrittsregel im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die 1G-Regel ist eine Zutrittsregel im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.
Während über die Begriffe 3G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet) und 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) Einigkeit herrscht, gibt es unterschiedliche Bedeutungen des Begriffs 1G-Regel:
Eine gesetzliche 1G-Regelung (Getestet) besteht gem. § 28b Abs. 2 IfSG in Verbindung mit § 2 Nr. 6 SchAusnahmV seit dem 24. November 2021 für Besucher von Krankenhäusern sowie Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.[8] Danach haben dort nur noch Personen Zutritt, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises sind.
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