Ämter in Lippe
Wikipedia-Artikel über die Verwaltungsstufe direkt unter der Landesverwaltung in Lippe Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Da es zunächst im Land Lippe keine Landkreise gab, bildeten die Ämter in Lippe die obere Verwaltungsstufe direkt unter der Landesverwaltung.
Nach der Gemeindeverfassungsordnung vom 2. März 1841 wurden im Land Lippe Dorfgemeinden und Amtsgemeinden (auch Ämter genannt) unterschieden. Zur Bevölkerung der Amtsgemeinden gehörten zusätzlich zu den Bewohnern der Dorfgemeinden auch diejenigen der Domänen und adligen Güter. Die Städte Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo und Salzuflen sowie der Flecken Schwalenberg waren amtsfrei.[1]
Im 13. Jahrhundert entstanden in der Herrschaft Lippe die Amtsbezirke im ländlichen Raum um die landesherrlichen Burgen in Anlehnung an Gerichts- und Kirchspielgrenzen. Als Verwalter dienten Droste und Amtmänner. Der große Geldbedarf der Landesherren führte dazu, die Ämter an Gläubiger zu verpfänden. Das Amt Falkenberg war das erste Amt in der Edelherrschaft Lippe, zu dem mehrere Flecken, Orte ohne Stadtrecht, und Bauernschaften gehörten. Es reichte von Meinberg bis Oesterholz und zur Senne, es gehörten außerdem Berlebeck, Heiligenkirchen, Hornoldendorf, Schmedissen, Holzhausen und Fromhausen dazu. Das Schatzregister von 1390 zählte auch Hiddesen und Heidenoldendorf dazu. Der Hauptsitz war zunächst die Falkenburg. 1405 legten Simon III, Edelherr zur Lippe, Bernhard zur Lippe und Graf Hermann zu Everstein vertraglich fest, dass die Falkenburg und das Amt Falkenberg an Simon und Burg und Stadt Horn an Bernhard fiel. Danach bildeten die Kirchengemeinden Heiligenkirchen und Meinberg zusammen mit dem jenseits des Waldes gelegenen Oesterholz und die Senne das Amt Falkenberg. Um 1410 verpfändete Bernhard Falkenberg mit aller Herrlichkeit, Recht und Zubehör für eine Schuld von 4000 rheinische Gulden an Johann de Buck. Der Edelherr Simon V. zur Lippe (Regierungszeit 1511–1536) ersetzte die durch Pfand und Pachtrecht in die eigene Tasche wirtschaftenden Amtmänner durch Beamte als Amtmänner[2]. Mit der Neuordnung der lippischen Ämter durch die Einsetzung der Beamten als Amtmänner wurde im 16. Jahrhundert der lippische Landdrost die Personalunion mit dem Drosten des Amtes Detmold hergestellt. 1523 wurde das Amt Falkenberg als Vogtei an das Amt Detmold angeschlossen als die Falkenburg aufgegeben wurde. Das Amt Detmold wurde in die Vogteien Detmold, Falkenberg, Lage, Heiden, Oerlinghausen und Schötmar unterteilt. Das Amt Detmold war das weitaus größte Amt in Lippe und umfasste den Westen Lippes. Die anderen Ämter waren Brake, Sternberg mit den Vogteien Humfeld, Bösingfeld und Exter, Vahrenholz mit den Vogteien Hohenhausen und Langholzhausen, Barntrup, Alverdissen, Schwalenberg, Horn mit der Vogtei Schlangen und Lipperode. Die Ämter Blomberg und Schieder und Alverdissen fielen 1647 an Schaumburg-Lippe. Die Vögte verwalteten die Vogteien als Unterteilung der Ämter. 1730 wurde die Vogtei Schötmar aus dem Amt Detmold ausgegliedert und zum Amt Schötmar erhoben. 1746 wurde die Vogtei Oerlinghausen aus dem Amt Detmold herausgelöst und zum Amt Oerlinghausen. Bei Aufteilung des schaumburg-lippischen Erbe 1789 wurden die Ämter Blomberg und Schieder neu aufgeteilt, das bisher wesentlich kleinere Amt Schieder wurde ungefähr gleich groß wie das Amt Blomberg. 1806 wurde das Amt Detmold in zwei Ämter aufgeteilt. Der Sitz des einen Amtes wurde 1823 nach Lage verlegt und hieß Amt Lage aus den Vogteien Lage und Heiden. Das verbleibende Amt Detmold bestand aus den Vogteien Detmold und Falkenberg. 1812 wurde das Pragialamt Alverdissen von der Linie des regierenden Fürsten von Schaumburg-Lippe zurück erworben. Es wurde mit den Ämtern Sternberg und Barntrup zum Amt Sternberg-Barntrup zusammengeschlossen. Mit der Gemeindeverfassung von 1841 erhielten die Amtsgemeinden die kommunale Selbstverwaltung. 1851 wurde aus dem Amt Vahrenholz das Amt Hohenhausen abgespalten[3].
Die Amtsgemeinden wurden am 23. Juli 1879 zu Verwaltungsämtern zusammengeschlossen. Es waren dies die Verwaltungsämter Blomberg, Brake, Detmold, Lipperode-Cappel und Schötmar.[1] Mit der Einführung der Verwaltungsämter wurde die Gerichtsbarkeit am 1. Oktober 1879 auf die 9 Amtsgerichte übertragen. Die Verwaltungsämter waren nur für die Verwaltung der Amtsgemeinden zuständig und wurden von einem Amtmann geleitet[4].
In den Verwaltungsämtern gab es 1886 die folgenden Ämter (früher Amtsgemeinden) mit den aufgelisteten amtsangehörigen Gemeinden:
Verwaltungsamt Blomberg[5]
Die Stadt Blomberg und der Flecken Schwalenberg waren amtsfrei. (1906 erhielt Schwalenberg die Bezeichnung Stadt.)
Verwaltungsamt Brake[6]
Die Städte Barntrup und Lemgo waren amtsfrei.
Verwaltungsamt Detmold[7]
Die Städte Detmold, Horn und Lage waren amtsfrei.
Verwaltungsamt Lipperode-Cappel[8]
Verwaltungsamt Schötmar[9]
Die Stadt Salzuflen war amtsfrei.
mit der Änderung von Amtsgrenzen[10]
innerhalb eines Amtes[11]
Amtsfreiheit[12]
Die landtagsfähigen Städte in der Herrschaft Lippe gehörten den Ämtern nicht an. Daher waren die Städte Detmold, Lippstadt, Lemgo, Salzuflen, Blomberg und Horn amtsfrei. Sie besaßen seit den Erlangen des Stadtrechts Selbstverwaltung unter einen Rat unter Leitung der Bürgermeister. Nach dem maßgeblichen Lippstädter Stadtrecht wurden die amtsfreien Städte in Gerichtsbezirke eingeteilt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Rat und von landesherrlichen Richtern ausgeübt. Die Abgrenzung der Zuständigkeit variierte jedoch in den lippischen amtsfreien Städten. Die Flecken Lage und Schwalenberg und die Stadt Barntrup nahmen zunächst einen Status zwischen den amtsfreien Städten und den Amtsgemeinden ein. Sie waren nicht langtagsfähig. Sie waren amtsfrei. Die amtsfreie Stadt Blomberg fiel 1647 an Schaumburg-Lippe und 1789 zurück an Lippe-Detmold. Mit Erlass der lippischen Städteordnung am 18. Mai 1843 wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Städte geschaffen. Lage erhielt das Stadtrecht. Schwalenberg blieb amtsfreier Flecken. Die Trennung von Verwaltung und Justiz wurde eingeleitet. Die Gerichtsbarkeit blieb aber als kommunale Aufgabe unter Einbeziehung des landesherrschaftlichen Stadtrichters bei den Städten. Die Stadtverordneten wählten den Magistrat unter Führung der Bürgermeister. 1851 kam die Samtstadt Lippstadt vollständig an Preußen. Mit der endgültigen Trennung von Verwaltung und Justiz am 1. Oktober 1879 wurden die kommunalen Stadtgerichte aufgehoben. Alle amtsfreien Städte gehörten den neu gegründeten Verwaltungsämtern nicht an. In der lippischen Städteordnung vom 17. April 1886 erhielten die männlichen Bürger deutscher Staatsangehörigkeit nach dem Dreiklassenwahlrecht das Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordneten erhielten mehr Mitentscheidung. Nachdem Schötmar 1921 Stadtrecht erhalten hatte, schied es aus dem Amt und Verwaltungsamt Schötmar 1921 aus und nachdem Oerlinghausen am 1. April 1926 Stadtrecht erhielt, schied es aus dem Amt Oerlinghausen und Verwaltungsamt Schötmar aus und beide Städte wurden amtsfrei[14].
Durch das lippische Gemeindeverfassungsgesetz vom 1. Dezember 1927 wurden mit Wirkung vom 1. April 1928 vier Landratsämter gebildet. Während die Landratsämter Blomberg, Brake und Schötmar aus den bisherigen Verwaltungsämtern hervorgingen, wurden die bisherigen Verwaltungsämter Detmold und Lipperode-Cappel zu einem Landratsamt Detmold zusammengefasst.[12] Ein Landrat leitete die Verwaltung des Landratsamtes[15].
Die bisherigen amtsfreien Städte in Lippe Detmold, Lemgo, Bad Salzuflen, Lage, Blomberg, Horn, Schwalenberg, Barntrup, Schötmar und Oerlinghausen gehörten den Landratsämtern Detmold, Blomberg, Brake und Schötmar nicht an[16].
Mit Wirkung vom 1. April 1932 wurden die Kreise Detmold und Lemgo gebildet.[12]
Der Kreis Detmold mit Sitz in Detmold entstand aus dem Zusammenschluss der bisherigen Landratsämter Blomberg und Detmold und den amtsfreien Städten Lage, Blomberg, Horn und Schwalenberg. 1934 wurde die kreisfreie Stadt Detmold dem Kreis Detmold eingegliedert[17].
Der Kreis Lemgo mit Sitz in Brake bei Lemgo, auch als Brake in Lippe bzw. Brake i. L. bezeichnet, entstand aus dem Zusammenschluss der bisherigen Landratsämter Brake und Schötmar und den amtsfreien Städten Barntrup und Oerlinghausen. 1933 wurde Schötmar nach der Trennung von Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingekreist. 1934 wurden die kreisfreien Städte Lemgo und Bad Salzuflen dem Kreis Lemgo angegliedert[18].
Von den mittlerweile zehn amtsfreien Städten (Bad Salzuflen [vorher Salzuflen, Umbenennung am 14. April 1914], Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen, Schötmar und Schwalenberg) blieben nur noch Detmold, Lemgo und durch die Vereinigung von Bad Salzuflen und Schötmar am 1. April 1932 Bad Salzuflen (bis 1934) kreisfrei.[12][19]
Bildung des Amtes
Innerhalb des Kreises, ab 1939 Landkreises Detmold wurde nur ein Amt gebildet, das als Amt Detmold-Land bezeichnet wurde. Die anderen Gemeinden des Kreises/Landkreises Detmold und die Gemeinden des Kreises/Landkreises Lemgo gehörten keinem Amt an.
Gemeinden im Amt Detmold-Land
Die folgenden Gemeinden gehörten bis zu ihrer Auflösung am 1. Januar 1970 dem Amt Detmold-Land an:
Barkhausen, Brokhausen, Dehlentrup, Hakedahl, Jerxen-Orbke, Leistrup-Meiersfeld, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Oettern-Bremke, Remmighausen, Schmedissen, Schönemark, Spork-Eichholz und Vahlhausen bei Detmold
Auflösung des Amtes[20]
Das Amt Detmold-Land wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aufgelöst. Als seine Rechtsnachfolgerin wurde die Stadt Detmold bestimmt. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 3 des Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Detmold (Detmold-Gesetz), das am 2. Dezember 1969 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen wurde. Als einzige Gemeinde wurde Schmedissen gemäß § 5 des Gesetzes nach Bad Meinberg-Horn (jetzt Horn-Bad-Meinberg) eingegliedert.
Zum westfälischen Amt Lügde im Kreis Höxter, zeitweise auch als Amt Lügde-Harzberg und Amt Harzberg bezeichnet, gehörten die beiden Gemeinden Harzberg und Lügde. Es wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1970 aufgelöst. Sein Gebiet kam zum Kreis Detmold.[21] Als seine Rechtsnachfolgerin wurde die Stadt Lügde bestimmt. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 7 des Gesetzes zur Neugliederung des Kreises Detmold.
Die Lippische Kommunalverfassung von Staatsarchivoberamtsrat Herbert Stöwer, Detmold, in Archivpflege in Westfalen und Lippe, Heft 08 1976
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