Veröffentlichung
im deutschen Urheberrecht Zeitpunkt, zu dem ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
Liebe Wikiwand-AI, fassen wir uns kurz, indem wir einfach diese Schlüsselfragen beantworten:
Können Sie die wichtigsten Fakten und Statistiken dazu auflisten Veröffentlichung?
Fass diesen Artikel für einen 10-Jährigen zusammen
ZEIGE ALLE FRAGEN
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Veröffentlichung (Begriffsklärung) aufgeführt.
erscheinen ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu verschiedenen Arten des Auftauchens bzw. Daseins siehe Erscheinung.
Veröffentlichung (auch: Erscheinen oder Einrückung[1]) bezeichnet im deutschen Urheberrecht den Vorgang, bei dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (§ 6 Abs. 1 UrhG). Das Werk muss dazu in Verkehr gebracht werden.
Veröffentlichung und Publikation werden zuweilen synonym verwendet. In der Medienwissenschaft wird hingegen unter einer Publikation meist ein Printmedium verstanden, ihr Hersteller ist der Publizist.