Sprachgebrauch
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Sprachgebrauch bezeichnet zwei verschiedene Dinge:
- Die in einer Sprache übliche Ausdrucksweise und Bedeutung.[1] Dazu gehören a) der allgemeine Sprachgebrauch, d. h. die Ausdrucksweise und Bedeutungen der Gemeinsprache, und b) fachsprachlicher Sprachgebrauch; zum Beispiel steht juristischer Sprachgebrauch für die Ausdrucksweise und für die Bedeutung von Ausdrücken der juristischen Fachsprache.
- Als Gegenbegriff zum Sprachsystem bezeichnet Sprachgebrauch die Verwendung der Einheiten und Regeln des Sprachsystems bei der Bildung von Äußerungen zum Zweck der Kommunikation (Sprachverwendung); diese Äußerungen können mündlich oder schriftlich erfolgen, aber z. B. auch in Form von Morsezeichen, Gebärdensprache oder mit dem Flaggenalphabet.